Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt zwei Umlageverfahren, mit denen Arbeitgeber bestimmte Lohnfortzahlungskosten von den Krankenkassen erstattet bekommen. Ziel ist es, das wirtschaftliche Risiko von Entgeltfortzahlung gleichmäßig auf die Arbeitgeber zu verteilen.
Die Umlage U1 betrifft die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Am U1-Verfahren nehmen nur kleinere Betriebe teil (in der Regel solche mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern). Die Krankenkasse erstattet diesen Betrieben einen tarifabhängig festgelegten Prozentsatz des fortgezahlten Arbeitsentgelts bei Arbeitsunfähigkeit.
Die Umlage U2 betrifft Aufwendungen bei Mutterschaft – insbesondere den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und das während eines Beschäftigungsverbots fortgezahlte Entgelt. Am U2-Verfahren nehmen alle Arbeitgeber teil, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Erstattung erfolgt hier regelmäßig in voller Höhe.
Finanziert werden beide Verfahren über monatliche Umlagebeiträge, die der Arbeitgeber zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Einzugsstelle abführt; die jeweiligen Umlagesätze legen die Krankenkassen in ihrer Satzung fest. Die Erstattungsanträge werden elektronisch über das AAG-Meldeverfahren gestellt.
LOHN24 erfasst erstattungsfähige Aufwendungen für Entgeltfortzahlung und Mutterschutz, berechnet die Umlagen U1 und U2, stellt die AAG-Erstattungsanträge elektronisch und verbucht eingehende Erstattungen.