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Pflege-Lohnmandate für Steuerkanzleien – Spezialfälle auslagern statt ablehnen

Neben dem Baulohn ist die Pflegebranche das zweite große Speziallohn-Segment, an dem reine Normallohn-Kanzleien regelmäßig scheitern. Pflege-Lohn ist trügerisch: Auf den ersten Blick „nur Lohn“, in der Praxis ein Geflecht aus Pflegemindestlohn, Schicht- und Wechselschichtmodellen, SFN-Zuschlägen, ständigen tariflichen Anpassungen und neuen Meldeverfahren. Eine Kanzlei, die das nur für wenige Mandate braucht, kann dieses Wissen kaum wirtschaftlich aktuell halten – und lehnt attraktive Pflege-Mandate deshalb oft ab.

Lohnspezialist bearbeitet komplexe Pflege-Lohnunterlagen als Spezialmandat für eine Steuerkanzlei

Warum Pflege-Lohn so komplex ist

Die Pflegebranche kombiniert mehrere Schwierigkeiten in einer Abrechnung:

  • Pflegemindestlohn: Eigene, regelmäßig steigende Mindestlöhne, differenziert nach Qualifikation (Pflegehilfskräfte, qualifizierte Hilfskräfte, Fachkräfte).
  • Schicht- und Wechselschichtarbeit: Komplexe Zuschlagsmodelle, Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsdienste.
  • SFN-Zuschläge: Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, deren korrekte Behandlung fehleranfällig ist.
  • Neue Meldeverfahren: Etwa die 7-Tage-Meldepflicht zur Pflegeversicherung und das neue Meldeverfahren zur Kindererfassung.

Kurz: Pflege ist komplex – auch bei der Lohnabrechnung. Für viele Kanzleien ist die Pflege-Lohnabrechnung der perfekte Sturm.

Das Modell: Pflege-Mandate annehmen, Komplexität abgeben

Analog zum Baulohn übernimmt LOHN24 die Pflege-Lohnabrechnung im White-Label. Ihre Kanzlei kann dadurch:

  • Pflege-Mandate annehmen, statt sie an Spezialisten zu verlieren.
  • Fehlerrisiken senken – gerade bei SFN-Zuschlägen und Mindestlohn-Anpassungen.
  • Im White-Label auftreten – der Pflegedienst sieht weiterhin Ihre Kanzlei.
  • Nur die Pflege abgeben und den Rest der Lohnmandate im Haus behalten (Hybrid).

Was LOHN24 im Pflege-Lohn übernimmt

| Aufgabe | Inhalt | |---|---| | Pflegemindestlohn | Korrekte Eingruppierung, jahresaktuelle Sätze | | Schichtmodelle | Wechselschicht, Nacht-, Wochenend-, Feiertagsdienste | | SFN-Zuschläge | Steuer-/SV-freie Behandlung, korrekte Grenzen | | Meldeverfahren | Pflegeversicherung, Kindererfassung, DEÜV | | Auswertungen | Lohnjournale, DATEV-Übergabe im Kanzlei-Layout |

Der Pflege-Mandant als anspruchsvoller, aber treuer Kunde

Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste sind anspruchsvolle Mandanten – aber wenn ihre Lohnabrechnung zuverlässig läuft, sind sie zugleich besonders treu. Denn die Lohnabrechnung ist in der Pflege ein sensibler Punkt: Bei knappem Personal und Schichtdienst ist eine korrekte, pünktliche Abrechnung der Zuschläge ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Beschäftigten. Eine Kanzlei, die diese Qualität über einen Spezialisten sicherstellt, bindet ihren Pflege-Mandanten langfristig – statt ihn an einen Wettbewerber zu verlieren, der das Spezialthema beherrscht.

Laufend aktuell – weil Pflege sich ständig ändert

Pflege-Lohn lebt von Aktualität. Die Mindestlöhne steigen regelmäßig – zuletzt etwa, dass die Pflege-Mindestlöhne ab Juli 2026 steigen und bereits seit Juli 2025 gestiegen sind. LOHN24 verfolgt diese Änderungen kontinuierlich. Die Grundbegriffe erläutert das Glossar zum Pflegemindestlohn, zur Pflegeversicherung und zu den SFN-Zuschlägen.

SFN-Zuschläge: die häufigste Fehlerquelle

Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) sind in der Pflege Alltag – und zugleich eine der häufigsten Fehlerquellen. Die Steuerfreiheit gilt nur innerhalb bestimmter prozentualer Grenzen, bezogen auf den Grundlohn, und nur für tatsächlich geleistete begünstigte Arbeitszeiten. Wird der Grundlohn falsch angesetzt, die Zeitzone falsch zugeordnet oder die Höchstgrenze überschritten, entstehen Nachversteuerungen und SV-Nachforderungen. Gerade bei rotierenden Schichtplänen mit Nacht- und Wochenenddiensten ist die korrekte Behandlung anspruchsvoll. Ein spezialisierter Dienstleister beherrscht diese Mechanik und reduziert das Risiko für die Kanzlei.

Differenzierte Mindestlöhne nach Qualifikation

Anders als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist der Pflegemindestlohn nach Qualifikationsstufen differenziert – für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte gelten unterschiedliche, regelmäßig steigende Sätze. Hinzu kommt ein erhöhter Urlaubsanspruch in der Pflege. Die korrekte Eingruppierung und die jahresaktuelle Pflege dieser Sätze erfordern kontinuierliche Aufmerksamkeit. Wird eine Erhöhung übersehen, drohen Unterschreitungen des Mindestlohns mit entsprechenden Konsequenzen.

Meldeverfahren der Pflegeversicherung

Die Pflegebranche ist zusätzlich von den Neuerungen im Meldeverfahren der Pflegeversicherung betroffen – etwa der Erfassung von Elterneigenschaft und Kinderzahl, die sich auf den Beitrag auswirken, sowie verkürzten Meldefristen. Diese Verfahren korrekt und fristgerecht abzuwickeln, gehört zum Tagesgeschäft eines spezialisierten Lohnbüros. Für eine Kanzlei, die Pflege nur am Rande bedient, sind sie eine zusätzliche Fehlerquelle, die sich durch Auslagerung elegant vermeiden lässt.

Ambulante Dienste, stationäre Pflege, Tagespflege – unterschiedliche Profile

Die Pflegebranche ist in sich vielfältig: Ein ambulanter Pflegedienst hat andere Abrechnungsprofile als eine stationäre Einrichtung oder eine Tagespflege. Fahrtzeiten und Wegezeiten bei ambulanten Diensten, durchgehende Schichtbesetzung in der stationären Pflege, geteilte Dienste – jedes Profil bringt eigene Anforderungen an die Lohnabrechnung mit. Auch die Trägerstruktur (privat, frei-gemeinnützig, öffentlich) kann tarifliche Unterschiede bedeuten. Ein spezialisiertes Lohnbüro kennt diese Profile und richtet die Abrechnung passend ein. Für eine Kanzlei mit gemischtem Mandantenstamm ist diese Differenzierung schwer in der nötigen Tiefe abzubilden – ein weiteres Argument für die gezielte Auslagerung der Pflege-Mandate.

Entlastung gerade in einer Branche unter Dauerdruck

Die Pflege steht unter chronischem Personal- und Kostendruck. Umso wichtiger ist es, dass die Lohnabrechnung – als ein Bereich, der reibungslos funktionieren muss – keine zusätzliche Baustelle wird. Indem die Kanzlei die Pflege-Lohnabrechnung an einen Spezialisten gibt, entlastet sie nicht nur sich selbst, sondern auch den Pflege-Mandanten, der sich auf seine Kernaufgabe konzentrieren kann. Die korrekte und pünktliche Abrechnung der Zuschläge und Mindestlöhne ist dabei kein Nebenthema, sondern ein direkter Beitrag zur Bindung des knappen Pflegepersonals an den Mandanten.

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Ja. Im Hybrid-Modell behalten Sie Ihre übrigen Lohnmandate und geben nur die komplexen Pflege-Fälle an LOHN24 ab.

Ja. Die steuer- und sozialversicherungsfreie Behandlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie deren Grenzen gehören zum Leistungsumfang.

LOHN24 pflegt die Pflegemindestlöhne jahresaktuell, inklusive der differenzierten Sätze nach Qualifikation.

Nein. Im White-Label erscheinen alle Auswertungen unter Ihrem Kanzleinamen.

Ja. Die 7-Tage-Meldepflicht zur Pflegeversicherung und das Meldeverfahren zur Kindererfassung sind Teil des laufenden Prozesses. --- Sie möchten Pflege-Mandate annehmen, statt sie abzulehnen? Wir übernehmen die Pflege-Lohnabrechnung im White-Label – [jetzt Kanzlei-Partner werden](https://lohn24.de/kunde-werden).

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