Pflege-Mindestlöhne steigen ab Juli 2026
Christoph Hacker
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(veröffentlicht am 21. Dezember 2025)
- Pflegehilfskräfte (ohne Ausbildung)
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung)
- Pflegefachkräfte (nach § 4 Pflegeberufegesetz)
Die genauen Mindestlöhne lauten:
Pflegehilfskräfte:- ab 01.07.2026: 16,52 Euro
- ab 01.07.2027: 16,95 Euro
- ab 01.07.2026: 17,80 Euro
- ab 01.07.2027: 18,26 Euro
- ab 01.07.2026: 21,03 Euro
- ab 01.07.2027: 21,58 Euro
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Die Anhebung der Pflege-Mindestlöhne bringt nicht nur höhere Personalkosten mit sich, sondern auch Anpassungsaufwand in der Lohnabrechnung. Wer Löhne und Verträge frühzeitig überprüft, beugt unnötigem Mehraufwand vor.FAQ zur Pflege-Mindestlohn-Erhöhung 2026
Gilt die Mindestlohnerhöhung auch für private Pflegedienste? Ja, die neuen Mindestlöhne gelten für alle Arbeitgeber, die Pflegeleistungen erbringen – ambulant wie stationär. Sind Auszubildende von der Regelung betroffen? Nein, die Pflege-Mindestlöhne gelten ausdrücklich nicht für Auszubildende. Was passiert bei Bereitschaftsdiensten? Hier muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Pflege-Mindestlohns zahlen. Müssen Wegezeiten bezahlt werden? Ja, auch Wegezeiten zwischen Patienten oder zwischen Betrieb und Einsatzort sind mit dem Mindestlohn zu vergüten. Wie viele Urlaubstage stehen Pflegekräften zu? Zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub haben Pflegekräfte mit einer Fünftagewoche Anspruch auf neun zusätzliche Urlaubstage. Wann treten die neuen Mindestlöhne in Kraft? Am 1. Juli 2026, eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2027. Die Laufzeit endet am 30. September 2028.Jetzt unseren Newsletter "Lohnenswert" abonnieren:
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