Pflege-Mindestlöhne steigen ab Juli 2026
Zum Juli 2026 sollen neue Pflege-Mindestlöhne in Kraft treten – und auch 2027 weiter steigen. Das hat die Pflege-Mindestlohnkommission kürzlich beschlossen. Die Neuerungen betreffen nicht nur Pflegeeinrichtungen, sondern auch alle ambulanten Dienste sowie Dienstleister mit Pflegepersonal.
Die neuen Sätze gelten voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 und laufen nach aktuellem Stand der Empfehlungen der Pflegekommission zunächst bis zum 30. September 2027; die Verordnung selbst soll eine Gesamtlaufzeit von 27 Monaten bis 30. September 2028 haben. Die bisherige Staffelung nach Qualifikation bleibt bestehen. Auch zukünftig gibt es drei Gruppen:
- Pflegehilfskräfte (ohne Ausbildung)
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung)
- Pflegefachkräfte (nach § 4 Pflegeberufegesetz)
Die genauen Mindestlöhne lauten:
Pflegehilfskräfte:
- ab 01.07.2026: 16,52 Euro
- ab 01.07.2027: 16,95 Euro
Qualifizierte Pflegehilfskräfte:
- ab 01.07.2026: 17,80 Euro
- ab 01.07.2027: 18,26 Euro
Pflegefachkräfte:
- ab 01.07.2026: 21,03 Euro
- ab 01.07.2027: 21,58 Euro
Die neue Regelung soll in der geplanten 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) umgesetzt werden. Sie betrifft explizit nicht Auszubildende, wohl aber Bereitschaftsdienste und Wegezeiten – letztere müssen ebenfalls mit Mindestlohn vergütet werden.
Für Bereitschaftsdienste gilt: Mindestens 40 Prozent des regulären Mindestentgelts sind zu zahlen. Hinzu kommt ein gesetzlich verankerter Anspruch auf neun zusätzliche Urlaubstage bei einer Fünftagewoche.
Vorbereitung jetzt starten
Die Anhebung der Pflege-Mindestlöhne bringt nicht nur höhere Personalkosten mit sich, sondern auch Anpassungsaufwand in der Lohnabrechnung. Wer Löhne und Verträge frühzeitig überprüft, beugt unnötigem Mehraufwand vor.
FAQ zur Pflege-Mindestlohn-Erhöhung 2026
Gilt die Mindestlohnerhöhung auch für private Pflegedienste?
Ja, die neuen Mindestlöhne gelten für alle Arbeitgeber, die Pflegeleistungen erbringen – ambulant wie stationär.
Sind Auszubildende von der Regelung betroffen?
Nein, die Pflege-Mindestlöhne gelten ausdrücklich nicht für Auszubildende.
Was passiert bei Bereitschaftsdiensten?
Hier muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Pflege-Mindestlohns zahlen.
Müssen Wegezeiten bezahlt werden?
Ja, auch Wegezeiten zwischen Patienten oder zwischen Betrieb und Einsatzort sind mit dem Mindestlohn zu vergüten.
Wie viele Urlaubstage stehen Pflegekräften zu?
Zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub haben Pflegekräfte mit einer Fünftagewoche Anspruch auf neun zusätzliche Urlaubstage.
Wann treten die neuen Mindestlöhne in Kraft?
Am 1. Juli 2026, eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2027. Die Laufzeit endet am 30. September 2028.
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