Pflegemindestlohn seit Juli 2025 gestiegen
Was Arbeitgeber jetzt prüfen müssen
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue gesetzliche Mindestlöhne für Pflegekräfte. Die aktuelle Verordnung erhöht die Stundensätze spürbar – unabhängig von der Trägerschaft und bundesweit einheitlich. Für Unternehmen in der Pflegebranche bedeutet das: Arbeitsverträge, Eingruppierungen und Übermittlungen an den Abrechnungsdienstleister müssen auf dem neuesten Stand sein. Fehler in der Einstufung oder unvollständige Angaben können zu Nachzahlungen oder Bußgeldern führen.
Neue Mindestlöhne im Überblick
Laut Sechster Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung gelten folgende Stundensätze:
· Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro
· Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro
· Pflegefachkräfte: 20,50 Euro
Diese Vorgaben sind verbindlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeitereinstufungen korrekt erfasst und umgesetzt werden.
Was jetzt zu tun ist
Damit der Payroll-Dienstleister die Abrechnung korrekt durchführen kann, sollten Unternehmen:
· Eingruppierungen auf Richtigkeit prüfen
· Sonderleistungen wie Wegezeiten und Bereitschaftsdienste eindeutig dokumentieren
· Teilzeitmodelle und Stundenumfänge vollständig und korrekt melden
Gerade bei komplexeren Arbeitsmodellen ist ein strukturierter Abgleich mit dem Payroll-Dienstleister sinnvoll. Nur wenn alle relevanten Angaben vorliegen, kann die gesetzliche Vorgabe sauber umgesetzt werden.
Fazit
Die Lohnanpassung in der Pflege betrifft nicht nur neue Verträge, sondern auch bestehende Beschäftigungsverhältnisse. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, aktuelle Daten lückenlos zu übermitteln.
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