Pflege ist komplex – auch bei der Lohnabrechnung
Sandra Hahn
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(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)
Worauf Pflegebetriebe besonders achten müssen
Pflegemindestlohn
Für ungelernte Kräfte, Pflegehelfer und Pflegefachkräfte gelten unterschiedliche gesetzliche Mindestlöhne. Diese ändern sich regelmäßig und liegen deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Die aktuell gültigen Sätze sollten daher regelmäßig verifiziert und in der Abrechnungssystematik angepasst werden.Zuschläge
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten.Wechselschichtzulagen
Diese fallen unter die steuerpflichtigen Zulagen, müssen aber eindeutig ausgewiesen und nachvollziehbar berechnet werden.Sonderzahlungen
Weihnachtsgeld, Corona-Prämien oder Erschwerniszuschläge müssen vertraglich geregelt und korrekt verarbeitet werden.Personalbemessung
Viele Vergütungssysteme in der Pflege sind an gesetzliche Vorgaben gebunden, etwa über das Sozialgesetzbuch XI. Dieses schreibt vor, dass Pflegeeinrichtungen eine bestimmte Zahl an Fachkräften und Pflegehelfern je nach Pflegegrad vorzuhalten haben. Die Umsetzung wirkt sich direkt auf die Refinanzierung, die Abrechnungsgrundlagen und die Kontrolle durch Kostenträger aus. Die Kombination aus gesetzlichen, tariflichen und dokumentarischen Anforderungen macht die Lohnabrechnung in der Pflege besonders anspruchsvoll.Wer Pflege abrechnet, braucht spezialisierte Prozesse
Die Lohnabrechnung in der Pflege ist kein Standardprozess. Sie ist eng verknüpft mit Refinanzierung, Mitarbeiterbindung und Prüfungsfestigkeit. Nur wer alle Anforderungen kennt und konsequent umsetzt, bleibt auf der sicheren Seite. LOHN24 bietet Pflegeeinrichtungen eine spezialisierte Abrechnungslösung – inklusive Berücksichtigung aller Zuschläge, Mindestlohnvorgaben und branchenspezifischer Anforderungen. So entsteht Sicherheit im System und Vertrauen bei Mitarbeitern und Kostenträgern.Sie brauchen Unterstützung?
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Telefon: +49 30 6840881-499 E-Mail: beratung@lohn24.deNewsletter
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