Leistungen · Steuerkanzleien

Lohnabrechnung fur Steuerkanzleien auslagern – im Namen der Kanzlei & DATEV-fahig

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist in vielen Steuerkanzleien das Sorgenkind: personalintensiv, fehleranfallig, durch standige Rechtsanderungen teuer in der Pflege – und betriebswirtschaftlich oft ein Verlustgeschaft im Vergleich zur klassischen Finanzbuchhaltung oder Steuerberatung. Trotzdem wollen die wenigsten Kanzleien das Thema komplett aufgeben: Die Lohnabrechnung ist ein wichtiger Bindungsanker zum Mandanten. Genau hier setzt das Modell von LOHN24 an: Sie lagern die operative Lohnabrechnung aus, treten aber gegenuber Ihrem Mandanten weiterhin als verantwortliche Kanzlei auf.

Steuerberater ubergibt die operative Lohnabrechnung im Namen der Kanzlei an einen externen Dienstleister

Warum lagern Steuerkanzleien die Lohnabrechnung aus?

Die Grunde sind selten der Wunsch, ein ganzes Mandat abzugeben – fast immer geht es um eine Entlastung des Kanzleibetriebs:

  • Fachkraftemangel: Erfahrene Lohnbuchhalterinnen und Lohnbuchhalter sind kaum noch zu finden. Fallt eine Schlusselkraft aus, steht die gesamte Lohnabteilung still.
  • Komplexitatsdruck: SV-Rechengroessen, Mindestlohn, Pflegeversicherungs-Meldeverfahren, ELStAM-Anderungen und Branchentarife andern sich jahrlich. Das Wissen aktuell zu halten, bindet Ressourcen.
  • Margendruck: Die Lohnabrechnung ist im Verhaltnis zum Aufwand schlecht honoriert. Viele Kanzleien rechnen sie quer.
  • Spezialthemen: Baulohn mit SOKA-BAU, Pflege-Mindestlohn oder TVoD ubersteigen das, was eine reine Normallohn-Abteilung leisten kann.

Auslagern heist in diesem Kontext nicht abgeben, sondern operativ entlasten, Verantwortung behalten. LOHN24 ubernimmt die laufende Abrechnung – die Kanzlei bleibt fur den Mandanten der Ansprechpartner und der vertragliche Partner.

Die drei Kooperationsmodelle im Uberblick

Kanzleien haben unterschiedliche Bedurfnisse. Deshalb gibt es nicht ein Modell, sondern eine Auswahl:

1. Im Namen der Kanzlei

LOHN24 erstellt die Lohnabrechnungen, die Auswertungen und die Bescheinigungen – sie erscheinen aber unter dem Namen und im Layout Ihrer Kanzlei. Der Mandant merkt nicht, dass im Hintergrund ein Dienstleister arbeitet. Ihre Kanzlei rechnet wie gewohnt mit dem Mandanten ab. Das ist das starkste Modell zur Mandantenbindung.

2. Direkte Empfehlung (Co-Branding)

Die Kanzlei empfiehlt LOHN24 als Partner, LOHN24 rechnet direkt mit dem Mandanten ab. Die Kanzlei bleibt fur die steuerliche Beratung zustandig, die Lohnabrechnung lauft transparent uber LOHN24. Geeignet, wenn die Kanzlei das Thema Lohn vollstandig aus ihrem Betrieb herauslosen mochte.

3. Hybrid / Spezialthemen-Auslagerung

Die Kanzlei behalt den Normallohn im Haus und gibt nur die Spezialfalle ab – etwa Baulohn mit SOKA-BAU oder die Pflegebranche. So bleibt die Kanzlei handlungsfahig, ohne fur selten auftretende Spezialthemen eigenes Know-how vorhalten zu mussen.

Mandantenbindung trotz Auslagerung

Die grosste Sorge der Kanzleien lautet: Verliere ich den Mandanten an den Dienstleister? Das Modell Im Namen der Kanzlei ist genau darauf ausgelegt, dass das nicht passiert:

  • Kein Direktkontakt ohne Freigabe: LOHN24 spricht Ihre Mandanten nicht eigenmagtig an.
  • Konkurrenzschutz nach §6 Nr. 4 StBerG: LOHN24 erbringt die Lohnabrechnung als zulassige mechanische Tatigkeit und tritt nicht als beratender Wettbewerber auf.
  • Ihre Marke bleibt sichtbar: Auswertungen, Lohnscheine und der gesamte Schriftverkehr tragen Ihr Logo.

So wird die Lohnabrechnung von einer Belastung zu einem Service, mit dem Ihre Kanzlei weiterhin punktet – ohne den operativen Aufwand.

DATEV-Schnittstelle und technischer Ablauf

Payroll Management Center (PMC) von LOHN24 – sicheres digitales Lohnportal

LOHN24 arbeitet DATEV-anschlussfahig. Buchungsbelege, Lohnjournale und Finanzbuchhaltungs-Ubergaben lassen sich in die gewohnten Prozesse Ihrer Kanzlei einspielen. Der typische Ablauf:

1. Bewegungsdaten gehen monatlich an LOHN24 (Portal, gesicherter Upload oder Schnittstelle). 2. LOHN24 erstellt Abrechnung, Meldungen (DEUV, Beitragsnachweise) und Auswertungen. 3. Die Buchungsdaten kommen DATEV-konform zuruck in Ihre Fibu. 4. Auswertungen erhalt der Mandant im Layout Ihrer Kanzlei.

Mehr zur technischen Anbindung erlautert unser Glossar zur DATEV-Schnittstelle.

Was bei der Auslagerung rechtlich gilt

Die Lohnabrechnung durch einen externen Dienstleister ist zulassig, solange die Grenzen der Steuerberatung gewahrt bleiben. LOHN24 erbringt die mechanische Lohnabrechnung; die steuerberatende Beratung verbleibt bei Ihrer Kanzlei. Datenschutz wird uber eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geregelt – Details siehe Datenschutz in der Lohnabrechnung. Auch das Thema Lohnabrechnung-Outsourcing ist im Glossar grundlegend erklart.

Haufige Einwande – und was wirklich dran ist

Kanzleien zogern aus nachvollziehbaren Grunden. Die meisten Einwande lassen sich bei genauem Hinsehen entkraften:

  • Wir verlieren die Kontrolle. – Nein. Die Kanzlei legt fest, welche Mandate, in welchem Modell und mit welchen Freigaben ausgelagert werden. Die Mandatshoheit bleibt vollstandig bei der Kanzlei.
  • Unsere Mandanten merken den Wechsel. – Im Modell Im Namen der Kanzlei nicht. Layout, Logo und Schriftverkehr bleiben unverandert die der Kanzlei.
  • Der Umstieg ist zu aufwandig. – Der Aufwand fallt einmalig bei der Datennahme an und wird durch einen optionalen Parallelmonat abgesichert. Danach sinkt der laufende Aufwand der Kanzlei deutlich.
  • Wir geben sensible Daten aus der Hand. – Die Zusammenarbeit ist uber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geregelt; der Datentransfer erfolgt verschlusselt.

Was die Kanzlei behalt, was abgegeben wird

| Bleibt bei der Kanzlei | Geht an LOHN24 | |---|---| | Mandatshoheit & Vertrag mit dem Mandanten | Operative Lohnabrechnung | | Steuerliche Beratung | Erstellen von Meldungen (DEUV, Beitragsnachweise) | | Reporting-Hoheit / Datenhoheit | Pflege von Recht, Tarifen, Meldeverfahren | | Markenauftritt gegenuber dem Mandanten | Fristenuberwachung der Abrechnung |

Typischer Mandantennutzen, den die Kanzlei weitergibt

Die Auslagerung verbessert nicht nur die Lage der Kanzlei, sondern auch das Erlebnis des Mandanten: punktliche, fehlerfreie Abrechnungen, korrekte und fristgerechte Meldungen sowie die Sicherheit, dass auch komplexe Sachverhalte – etwa Branchentarife oder Spezialfalle – sauber abgebildet werden. Eine reibungslose Abrechnung wirkt unmittelbar auf die Zufriedenheit der Beschaftigten des Mandanten und damit auf dessen Bindung an die Kanzlei. So wird aus einer reinen Entlastungsmaasnahme ein echter Qualitatsgewinn fur alle Beteiligten.

Fur welche Kanzleien sich das Modell besonders eignet

Das Modell Im Namen der Kanzlei passt besonders gut zu Kanzleien, die ihre Mandantenbeziehungen uber die Lohnabrechnung pflegen, gleichzeitig aber unter Personalknappheit oder Komplexitatsdruck leiden. Auch wachsende Kanzleien, die kurzfristig zusatzliche Lohnkapazitat brauchen, ohne sofort einstellen zu wollen, profitieren. Und Kanzleien mit vereinzelten Spezialmandaten (Bau, Pflege) gewinnen durch das Hybrid-Modell die Moglichkeit, Mandate anzunehmen, die sie sonst ablehnen mussten.

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Nein. Im Modell Im Namen der Kanzlei tritt LOHN24 nicht gegenuber Ihrem Mandanten auf. Samtliche Auswertungen erscheinen unter Ihrem Kanzleinamen, der Mandant bleibt vertraglich bei Ihnen.

Ja. LOHN24 erbringt die mechanische Lohnabrechnung als zulassige Tatigkeit; die beratende Tatigkeit verbleibt bei der Kanzlei. Der Konkurrenzschutz nach §6 Nr. 4 StBerG wird gewahrt.

Ja. LOHN24 liefert DATEV-anschlussfahige Buchungs- und Lohndaten, die sich in die Fibu Ihrer Kanzlei einspielen lassen.

Ja. Viele Kanzleien geben nur Baulohn/SOKA-BAU oder die Pflegebranche ab und behalten den Normallohn im Haus. Das Hybrid-Modell ist genau dafur gedacht.

Die Zusammenarbeit wird uber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geregelt. Datenschutz und Informationssicherheit sind fester Bestandteil des Prozesses. --- Sie mochten Ihre Lohnabteilung entlasten, ohne Mandanten zu verlieren? Sprechen Sie mit uns uber das passende Kooperationsmodell – [jetzt Kanzlei-Partner werden](https://lohn24.de/kunde-werden).

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