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Datensicherheit beim Auslagern der Lohnabrechnung – ist das DSGVO-konform?

Lohndaten gehören zu den sensibelsten Daten eines Unternehmens: Gehälter, Steuermerkmale, Sozialversicherungsnummern, Bankverbindungen, Pfändungen, Gesundheitsdaten über Entgeltfortzahlung. Wer diese Daten an einen externen Dienstleister gibt, muss sicher sein, dass sie geschützt sind. Die gute Nachricht: Das Auslagern ist rechtlich klar geregelt und – bei einem professionellen Anbieter – oft sicherer als die interne Insellösung. Dieser Beitrag erklärt, wie Datenschutz und Datensicherheit beim Outsourcing funktionieren.

Fachkraft prüft im modernen Büro auf einem Laptop ein verschlüsseltes Dashboard zur sicheren Verarbeitung von Lohndaten

Rechtlicher Rahmen: Auftragsverarbeitung nach DSGVO

Wenn ein externes Lohnbüro Ihre Lohnabrechnung übernimmt, verarbeitet es personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Das ist eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO. Dafür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwingend vorgeschrieben. Er regelt:

  • welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden,
  • die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz der Daten,
  • Ihre Weisungs- und Kontrollrechte,
  • den Umgang mit Unterauftragnehmern,
  • Lösch- und Rückgabepflichten nach Vertragsende.

Sie bleiben dabei „Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO – der Dienstleister handelt strikt nach Ihren Weisungen. Ein seriöser Anbieter legt den AVV von sich aus vor und erläutert ihn.

Die technischen Schutzmaßnahmen (TOM)

Payroll Management Center (PMC) von LOHN24 – sicheres digitales Lohnportal

Datensicherheit ist nicht nur ein Vertrag, sondern gelebte Technik und Organisation. Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

  • Verschlüsselte Datenübertragung über gesicherte Portale oder Schnittstellen statt unverschlüsselter E-Mail.
  • Zugriffsbeschränkungen: Nur berechtigte Personen sehen Ihre Daten, dokumentiert über ein Berechtigungskonzept.
  • Sichere Rechenzentren mit Backup- und Notfallkonzepten.
  • Protokollierung von Zugriffen zur Nachvollziehbarkeit.
  • Definierte Löschfristen: Personaldaten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen fristgerecht gelöscht.

Warum der Dienstleister oft sicherer ist als die interne Lösung

Es klingt paradox, ist aber häufig wahr: Die Daten sind beim spezialisierten Lohnbüro besser geschützt als im eigenen Haus.

  • IT-Sicherheit auf Profiniveau: Professionelle Anbieter investieren in Firewalls, Verschlüsselung und Schutz vor Cyberangriffen – ein Niveau, das interne Insellösungen (Excel, lokaler PC, unverschlüsselte Mails) selten erreichen.
  • Cyberrisiko intern unterschätzt: Gerade KMU sind beliebte Angriffsziele, weil ihre IT-Sicherheit oft schwächer ist. Lohndaten auf dem Verwaltungs-PC sind ein attraktives Ziel.
  • Strukturierter Datenschutz: Beim Dienstleister sind Datenschutzprozesse dokumentiert und gelebt – intern fehlen sie oft.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Auch wenn Sie auslagern, bleibt der Datenschutz Ihre Verantwortung als „Verantwortlicher". Sie sollten:

  • einen AVV abschließen und prüfen,
  • die Löschfristen für Personaldaten im Blick behalten,
  • die Datenverarbeitung in Ihr Verarbeitungsverzeichnis aufnehmen,
  • Mitarbeitende transparent über die Verarbeitung informieren.

Ein guter Dienstleister unterstützt Sie bei all diesen Schritten.

Interne Verlinkung

Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Ja, sofern ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht und der Dienstleister die technischen und organisatorischen Maßnahmen einhält. Das ist der gesetzliche Standard.

Als „Verantwortlicher" bleiben Sie in der Pflicht, der Auftragsverarbeiter haftet für seine Verarbeitung. Der AVV regelt die Verantwortlichkeiten verbindlich.

Über verschlüsselte Portale oder gesicherte Schnittstellen – nicht über unverschlüsselte E-Mail.

Sie werden zurückgegeben und – nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – fristgerecht gelöscht. Das regelt der AVV.

In vielen Fällen ja, weil professionelle Anbieter ein höheres IT-Sicherheitsniveau haben als typische interne Insellösungen in KMU.

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