Personaldaten fristgerecht löschen
Christoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)
Was gelöscht werden muss – und wann
Ein gutes Löschkonzept unterscheidet zwischen verschiedenen Datenarten und Rechtsgrundlagen. Beispiele: · Bewerbungsunterlagen: 6 Monate (Schutz vor Diskriminierungsklagen) · Arbeitsverträge und Entgeltunterlagen: 6 bis 10 Jahre (nach Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz) · Urlaubslisten, Abmahnungen: 2 bis 3 Jahre · Sozialversicherungsnachweise: 10 Jahre · Rentenrelevante Unterlagen: 30 Jahre oder dauerhaft Wichtig: Nach Ablauf der Frist muss gelöscht werden, eine Aufbewahrung ohne Rechtsgrund ist unzulässig. Das gilt auch für Sicherungskopien oder alte Datenbankeinträge. Technisch heißt das: Daten sicher überschreiben, nicht nur „deaktivieren“. Auch Papierunterlagen müssen vernichtet werden – durch zertifizierte Aktenvernichtung, nicht per Hausmüll.Löschkonzepte schaffen Sicherheit
Ein strukturiertes Löschkonzept ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Unternehmen müssen klar festlegen, wer wann was löschen darf und muss. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. LOHN24 unterstützt bei der Umsetzung von Löschfristen in digitalen Abrechnungssystemen und liefert auf Wunsch revisionssichere Nachweise. Die Entscheidung, welche Daten wann gelöscht werden dürfen, liegt jedoch immer beim Auftraggeber. Nur wer hier sauber arbeitet, ist im Falle einer Prüfung auf der sicheren Seite.Sie brauchen Unterstützung?
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