Aktuelles aus der Lohnabrechnung30. Juli 2026 · Kevin Hellwig

Was trat im Juli in Kraft?

Gesetze, Verordnungen, Urteile - was ist neu in der Welt der Lohnabrechnung?

Was trat im Juli in Kraft?

Gesetze, Verordnungen, Urteile - was ist neu in der Welt der Lohnabrechnung? 

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

Neue Pfändungsfreigrenzen

Der unpfändbare Grundbetrag steigt von 1.555,00 € auf 1.587,40 Euro monatlich für eine nicht unterhaltspflichtige Person; die Vollpfändungsgrenze liegt bei 4.866,30 €. Die neue Tabelle gilt vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027. Laufende Pfändungen sind automatisch auf die neuen Freibeträge umzustellen, die Bearbeitungskosten trägt weiterhin der Arbeitgeber und dürfen nicht auf den Schuldner abgewälzt werden.

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (stufenweises Inkrafttreten)

bAV-Neuerungen

Zum 1. Juli sind Opting-Out-Modelle auch ohne Tarifvertrag möglich, sofern der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent Zuschuss gewährt. Außerdem wird der vorzeitige Rentenbezug bei Teilrenten erleichtert.

Minijobs - Rücknahme der RV-Befreiung

Minijobber können seit dem 1. Juli eine zuvor erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen, ein erneuter Befreiungsantrag ist danach nicht mehr möglich.

Rentenanpassung 2026

Der aktuelle Rentenwert stieg zum 1. Juli von 40,79 Euro auf 42,52 Euro (+4,24 %).

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