31. August 2026 · Karola Müller-Thiel

Serie Baulohn: Das Tarifdickicht

Das Bauhauptgewerbe ist stark tariflich geprägt, zentrale Tarifverträge greifen ineinander. Sie werden in der Praxis gern verwechselt.

Serie Baulohn: Das Tarifdickicht

Das Bauhauptgewerbe ist stark tariflich geprägt, zentrale Tarifverträge greifen ineinander. Sie werden in der Praxis gern verwechselt, weil sie auf den ersten Blick alle „irgendwas mit Tarif" regeln. Tatsächlich hat jeder eine eigene Aufgabe.

Drei Verträge, eine Systematik

BRTV/VTV bzw. weitere Sozialkassentarifverträge einerseits, aktuelle Entgelttarifverträge andererseits sowie der gesetzliche Mindestlohn müssen klar voneinander getrennt dargestellt werden.

Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV)

Der BRTV für das Baugewerbe legt die allgemeinen Arbeitsbedingungen fest, also Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und die Systematik der Lohngruppen.

Er definiert, welche Tätigkeit welcher Lohngruppe entspricht, von der Werkerin bis zum Polier.

Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)

Der VTV regelt insbesondere das Sozialkassenverfahren sowie die Beitrags- und Meldeabwicklung. Ob ein Betrieb beitragspflichtig ist, hängt vom tariflichen Geltungsbereich ab. Die Höhe der Sozialkassenbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer wird dagegen auf Basis der Bruttolohnsumme berechnet.

Praxistipp

Die Allgemeinverbindlicherklärung bindet auch Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht Mitglied der tarifschließenden Verbände sind, sofern sie in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.

Warum entscheidet die Eingruppierung

Die Lohngruppen des BRTV sind gestaffelt, von einfachen Tätigkeiten ohne Ausbildung bis zur Leitung größerer Baustellenbereiche. Entscheidend ist dabei die überwiegend ausgeübte Tätigkeit.

Eine Fehleingruppierung kann teuer werden

Eine Fehleingruppierung fällt meistens erst bei einer Prüfung auf, entweder durch den Zoll, durch die SOKA-BAU oder im Rahmen einer Betriebsprüfung. Dann wird nicht nur die Lohndifferenz fällig, sondern auch die darauf entfallenden Sozialkassenbeiträge. 

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