Aktuelles aus der Lohnabrechnung31. August 2026 · Tanya Noske

Minijob bei Arbeitslosigkeit oder Grundsicherungsgeld – was ist zu beachten?

*Ein Minijob kann für Menschen im Leistungsbezug ein guter Weg zurück in Beschäftigung sein. Einige Dinge sollten Sie darüber wissen, damit Sie entsprechende Bewerber korrekt beraten können.

Minijob bei Arbeitslosigkeit oder Grundsicherungsgeld – was ist zu beachten?

Ein Minijob kann für Menschen im Leistungsbezug ein guter Weg zurück in Beschäftigung sein und ist auch neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld möglich. Einige Dinge sollten Sie über diese Konstellation allerdings wissen, damit Sie entsprechende Bewerber korrekt beraten können.

Minijob neben Arbeitslosengeld

Ein Minijob ist grundsätzlich neben dem Bezug von Arbeitslosengeld möglich, aus Sicht des Bewerbers oder der Bewerberin allerdings mit einigen Bedingungen:

So bleiben monatlich grundsätzlich 165 Euro aus dem Minijob anrechnungsfrei, der übersteigende Betrag kann das Arbeitslosengeld mindern.

Außerdem gilt eine zeitliche Grenze, denn neben dem Bezug von Arbeitslosengeld darf nur weniger als 15 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wird die 15-Stunden-Grenze erreicht, gilt die betroffene Person nicht mehr als arbeitslos und verliert grundsätzlich den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Minijobber sind zudem verpflichtet, die Agentur für Arbeit über die Aufnahme des Minijobs zu informieren.

Minijob neben Grundsicherung

Auch Bezieher von Grundsicherungsgeld dürfen grundsätzlich einen Minijob ausüben, ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich bleibt vollständig anrechnungsfrei. Darüber hinausgehendes Einkommen wird anteilig angerechnet und kann die Grundsicherung mindern.

Das zuständige Jobcenter berechnet im Einzelfall nach den gesetzlichen Vorgaben, welcher Betrag auf das Grundsicherungsgeld angerechnet wird.

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