SERIE - Baulohn ist kein erweiterter Standardlohn
Der Baulohn ist kein Standardlohn mit ein paar Zuschlägen, sondern ein eigenständiges Abrechnungssystem mit eigenen Regeln. Wir starten unsere Serie zum Baulohn mit den wichtigsten Grundlagen.
Der Baulohn ist kein Standardlohn mit ein paar Zuschlägen, sondern ein eigenständiges Abrechnungssystem mit eigenen Regeln. Wir starten unsere Serie zum Baulohn mit den wichtigsten Grundlagen.
Zwei Welten
Die Bauwirtschaft teilt sich in das Bauhauptgewerbe mit Hoch-, Tief- und Straßenbau – und das Baunebengewerbe mit Dachdeckerei, Zimmerei oder Gerüstbau. Beide Bereiche haben eigene Tarifwerke und eigene Sozialkassen. Wer einen Dachdeckerbetrieb wie einen Hochbaubetrieb abrechnet, landet schon bei der zuständigen Kasse falsch. Und diese Einordnung entscheidet über Beitragspflichten, Meldewege und Urlaubsverfahren.
Drei Besonderheiten
DieTarifbindung
Die zentralen Tarifverträge des Baugewerbes sind allgemeinverbindlich. Sie gelten für jeden Betrieb im Geltungsbereich – unabhängig davon, ob er einem Arbeitgeberverband angehört.
Die Sozialkasse
Über die SOKA-BAU laufen Urlaub, Zusatzversorgung und Ausbildungsförderung zentral, nicht über den einzelnen Arbeitgeber.
Die Saisonalität
Für die Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gelten eigene Lohnarten und das Saison-Kurzarbeitergeld. Kein anderer Wirtschaftszweig kombiniert diese drei Ebenen.
Praxistipp
Allgemeinverbindlich heißt: Auch ein Betrieb ohne Tarifbindung muss die Branchenmindestlöhne zahlen und Beiträge an die SOKA-BAU abführen, sobald er überwiegend bauliche Leistungen erbringt. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Gewerbeanmeldung.
Besondere Anforderungen an die Lohnabrechnung
„Erst zahlt der Arbeitgeber die Urlaubsvergütung aus, dann erstattet die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse“. Dieses Erstattungsprinzip der Sozialkasse ist für klassische Lohnbüros ungewohnt. Hinzu kommen eigene Meldewege, tarifliche Zuschläge und ein Reisekostenrecht, das bei wechselnden Baustellen zur täglichen Aufgabe wird. Ein falscher Ansatz führt oftmals zu Nachforderungen.
Ein Spezialgebiet, kein Sonderfall
Die Abrechnung von Beschäftigte im Baugewerbe bedeutet Arbeit in einem eigenen System aus Tarifrecht, Sozialkassenverfahren, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
In den nächsten Folgen dieser Serie sehen wir uns die einzelnen Bausteine an – vom Tarifdickicht über die SOKA-BAU bis zu den Prüfungsrisiken. Wer die Systematik einmal verstanden hat, rechnet Baulohn nicht schwerer ab als Standardlohn. Nur eben anders.
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