06. November 2026 · Kevin Hellwig

Minijob mit Weihnachtsgeld – Achtung Risiko!

Achtung Risiko: Das Weihnachtsgeld kann aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung machen. Was müssen Sie berücksichtigen?

Minijob mit Weihnachtsgeld – Achtung Risiko!

Achtung Risiko: Das Weihnachtsgeld kann aus einem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung machen. Ist die Sonderzahlung vorhersehbar, zählt sie von Anfang an zum regelmäßigen Verdienst. Das sollten Sie bereits bei der Beurteilung des Minijobs berücksichtigen.

Die Jahresprognose beginnt vor dem ersten Einsatz

Zu Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen wird vorausschauend beurteilt, welcher regelmäßige Verdienst im maßgeblichen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten zu erwarten ist. Neben dem laufenden Lohn gehören hinreichend sicher erwartbare Einmalzahlungen dazu. Das gilt insbesondere für vertraglich zugesagtes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und regelmäßig anfallende Mehrarbeitsvergütungen.

 2026 beträgt die durchschnittliche Monatsgrenze 603 Euro, bei durchgehender Beschäftigung über zwölf Monate sind das 7.236 Euro. Ab Januar 2027 steigt die Monatsgrenze auf 633 Euro, entsprechend 7.596 Euro für zwölf Monate. Daraus wird aber kein frei verfügbares Kalenderjahreskonto, denn bei kürzeren Beschäftigungen und Änderungen ist der jeweils maßgebliche Beurteilungszeitraum zu beachten.

Nicht jede zusätzliche Leistung zählt mit

Entscheidend ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Steuerfreie und beitragsfreie Arbeitgeberleistungen können außerhalb der Minijobgrenze bleiben, beispielsweise bestimmte Sachbezüge oder Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Unvorhersehbares Überschreiten

Unvorhersehbares Überschreiten kann in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines rollierenden Zeitjahres unschädlich sein. In jedem dieser Monate darf das Entgelt höchstens das Doppelte der Monatsgrenze erreichen, 2026 also 1.206 Euro. Eine unerwartete Krankheitsvertretung kann darunterfallen, das jedes Jahr wiederkehrende Weihnachtsgeschäft ist dagegen regelmäßig vorhersehbar. Daneben sind normale Verdienstschwankungen innerhalb einer tragfähigen Durchschnittsprognose möglich, extreme Gestaltungen brauchen jedoch eine gesonderte Prüfung.

FAQ zum Minijob Verdienst

Ist vereinbartes Weihnachtsgeld anzurechnen?

Ja. Wenn es hinreichend sicher zu erwarten ist, gehört es grundsätzlich in die Verdienstprognose.

Darf ein Minijobber jeden Monat das Doppelte verdienen?

Nein. Die Ausnahme setzt unvorhersehbares Überschreiten voraus und ist auf zwei Kalendermonate im Kalenderjahr begrenzt.

Bleiben Geschenke immer unberücksichtigt?

Nein. Es kommt auf die konkrete steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung an.

Warum fragt die Lohnabrechnung nach weiteren Jobs?

Weil mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden können. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt grundsätzlich nur der erste geringfügig entlohnte Nebenjob gesondert begünstigt.

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