06. November 2026 · Sandra Hahn

Die Sachbezugswerte 2027 und ihre Wirkung auf die Praxis

Für bestimmte Mahlzeiten und Unterkünfte im beruflichen Umfeld gelten amtliche Sachbezugswerte. Sie legen fest, mit welchem Betrag dieser Vorteil grundsätzlich in der Lohnabrechnung abgebildet wird. Für 2027 sind höhere Werte vorgesehen.

Die Sachbezugswerte 2027 und ihre Wirkung auf die Praxis

Für bestimmte Mahlzeiten und Unterkünfte im beruflichen Umfeld gelten amtliche Sachbezugswerte. Sie legen fest, mit welchem Betrag dieser Vorteil grundsätzlich in der Lohnabrechnung abgebildet wird. Für 2027 sind höhere Werte vorgesehen. Unternehmen müssen dafür weder die Speisekarte neu erfinden noch alle Zuschüsse streichen, wohl aber ihre Vereinbarungen und Eigenanteile überprüfen.

Der amtliche Wert

Ein Sachbezug ist eine Leistung, die der Mitarbeiter in anderer Form als Geld erhält. Für freie oder verbilligte Verpflegung sowie eine Unterkunft schreibt die Sozialversicherungsentgeltverordnung besondere Bewertungsmaßstäbe vor, die grundsätzlich auch steuerlich relevant sind.

Sie gelten nicht automatisch für jede Arbeitgeberleistung. Ein Warenpaket, ein Dienstwagen und eine Kantinenmahlzeit können ganz unterschiedlichen Bewertungsregeln folgen.

Die Werte für den Speiseplan

Nach der vom Bundesrat am 16. Oktober 2026 gebilligten Änderungsverordnung soll der Monatswert für volle Verpflegung 2027 bei 355 Euro liegen. Auf das Frühstück entfallen 73 Euro, auf Mittag- und Abendessen jeweils 141 Euro. Je Mahlzeit ergeben sich 2,43 Euro für das Frühstück und 4,70 Euro für Mittag- oder Abendessen. Die volle Tagesverpflegung beträgt 11,83 Euro.

Der Essenszuschuss

Bei bestimmten arbeitstäglichen Essenszuschüssen kann der Zuschuss den amtlichen Mahlzeitenwert um bis zu 3,10 Euro übersteigen, ohne dass die Bewertung zum Sachbezugswert ausgeschlossen ist. Ausgehend von 4,70 Euro ergibt sich 2027 ein Rahmen von 7,80 Euro.

Das ist weder ein allgemeiner Steuerfreibetrag noch ein Betrag, den der Arbeitgeber voraussetzungslos auszahlen darf. Zu prüfen sind unter anderem der tatsächliche Mahlzeitenerwerb, die Begrenzung auf begünstigte Arbeitstage und die Nachweise. Eine Pauschalierung des steuerpflichtigen Mahlzeitenvorteils mit 25 Prozent kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Eigenanteile können diesen Vorteil mindern oder auf null reduzieren.

Die Unterkunft

Für eine kostenfreie Unterkunft ist ein Monatswert von 289 Euro vorgesehen, je nach Belegung und Personengruppe kommen Abschläge in Betracht. Bei einer eigenständigen Wohnung ist dagegen grundsätzlich der ortsübliche Mietwert maßgebend, Sonderregeln sind gesondert zu prüfen. Entscheidend ist die tatsächliche Ausstattung und Nutzung.

Was sollten Sie prüfen?

  • Welche Mahlzeiten oder Wohnmöglichkeiten bieten wir an?
  • Welche Eigenanteile zahlen die Mitarbeiter zahlen, welche Belege liegen vor?
  • Minijobber: Beeinflusst ein beitragspflichtiger Vorteil die Verdienstgrenze?

FAQ zu Sachbezugswerten

Ist der Sachbezugswert der Einkaufspreis des Essens?

Nein. Er ist ein amtlicher Bewertungsbetrag und kann vom tatsächlichen Preis abweichen.

Ist ein Essenszuschuss von 7,80 Euro automatisch steuerfrei?

Nein. Der Betrag beschreibt hier einen Bewertungsrahmen. Die steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung ab.

Mindern Mitarbeiterzahlungen den Vorteil?

Ja. Ein zuzuordnender Eigenanteil reduziert den geldwerten Mahlzeitenvorteil, höchstens bis auf null.

Kann ich bei einer Wohnung den Unterkunftswert verwenden?

Nicht ohne Weiteres. Für eine eigenständige Wohnung gelten andere Bewertungsregeln als für eine Unterkunft, grundsätzlich auf Basis des ortsüblichen Mietwerts.

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