Wichtige Änderung bei Teilrente und Krankengeld
Ab 2027 kostet eine hohe Teilrente den Anspruch auf Krankengeld
20 Cent weniger Rente im Monat, dafür weiterhin Krankengeld im Falle einer längeren Krankheit. Diese Rechnung ging für viele weiterbeschäftigte Rentner bisher auf. Statt der Vollrente wählten sie eine Teilrente von 99,99 Prozent und erhielten sich damit den Anspruch auf Krankengeld.
Zum 1. Januar 2027 ist damit Schluss. Wer mehr als zwei Drittel seiner vollen Altersrente bezieht, hat dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Was sich beim Krankengeld ändert
Bisher schließt nur der Bezug einer vollen Altersrente das Krankengeld aus. Eine Teilrente von 99,99 Prozent gilt rechtlich nicht als Vollrente. Ab 2027 entfällt der Anspruch auch bei Teilrenten von mehr als zwei Dritteln der Vollrente.
Wer genau zwei Drittel oder weniger bezieht, kann weiterhin Krankengeld erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Prozentangaben ist indes Vorsicht geboten, denn 66,67 Prozent liegen bereits knapp über der Grenze.
Die Neuregelung gilt auch für Teilrenten, die bereits laufen. Einen Bestandsschutz gibt es nicht.
Was bedeutet das für die Lohnabrechnung?
Wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, zahlt in der Krankenversicherung den ermäßigten statt des allgemeinen Beitragssatzes: 14,0 statt 14,6 Prozent, jeweils zuzüglich Zusatzbeitrag. Für betroffene Mitarbeiter ist deshalb zum 1. Januar 2027 der Beitragsgruppenschlüssel umzustellen und entsprechend an die Krankenkasse zu melden. Arbeitgeber und Mitarbeiter zahlen dadurch etwas weniger Beiträge.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ändert sich nicht. Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin bis zu sechs Wochen das Gehalt. Erst danach würde das Krankengeld der Krankenkasse greifen, doch das fällt künftig weg.
Häufige Fragen
Verliert jeder Mitarbeiter mit Teilrente 2027 das Krankengeld?
Nein. Betroffen sind nur Teilrenten von mehr als zwei Dritteln der Vollrente. Bei höchstens zwei Dritteln kann der Anspruch bestehen bleiben.
Gilt für eine laufende 99,99-Prozent-Teilrente Bestandsschutz?
Nein. Die Neuregelung erfasst auch bereits laufende Teilrenten.
Was ändert sich in der Lohnabrechnung?
Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung. Der Beitragsgruppenschlüssel ist zum 1. Januar 2027 umzustellen und zu melden.
Muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall trotzdem das Gehalt weiterzahlen?
Ja. Die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen bleibt unverändert.
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