Expertentipps06. November 2026 · Christoph Ludwigs

Weihnachtsgeld - die wahren Kosten für Ihr Unternehmen

Zum Jahresende freuen sich viele Mitarbeiter über ihr Weihnachtsgeld. genannt. Doch was kostet dieses "13. Gehalt" den Arbeitgeber tatsächlich?

Weihnachtsgeld - die wahren Kosten für Ihr Unternehmen

Zum Jahresende freuen sich viele Mitarbeiter über eine Sonderzahlung, auch Weihnachtsgeld genannt. Dieses „13. Gehalt“ ist allerdings ein echter Kostenfaktor für den Betrieb, denn mit der Zahlung steigen auch die arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsanteile. Doch was kostet das Weihnachtsgeld tatsächlich?

Das Weihnachtsgeld

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Dieser kann allerdings durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sowie durch betriebliche Übung entstehen. Wenn Sie als Arbeitgeber freiwillig zahlen und frei bleiben möchten, brauchen Sie einen eindeutig formulierten Freiwilligkeitsvorbehalt.

In der Abrechnung ist Weihnachtsgeld steuerlich ein sonstiger Bezug und in der Sozialversicherung einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Es ist in voller Höhe lohnsteuerpflichtig und in aller Regel beitragspflichtig.

Was zahlt der Betrieb zusätzlich?

Zum Bruttobetrag kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Insolvenzgeldumlage. Planen Sie zum Bruttobetrag deshalb rund 21 bis 22 Prozent hinzu. Der genaue Wert hängt vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab.

Die Umlagen U1 und U2 fallen auf das Weihnachtsgeld nicht an, sie werden nur aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnet.

Und die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist kein zusätzlicher Kostenblock. Sie wird ebenso wie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom Bruttobetrag einbehalten und vom Betrieb nur weitergeleitet.

Spürbar wird sie beim Mitarbeiter.

Sonstige Bezüge werden nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Die Steuer auf das Weihnachtsgeld ist der Unterschied zwischen der Jahressteuer mit und ohne diese Zahlung. Damit trifft das Weihnachtsgeld voll den persönlichen Grenzsteuersatz. Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen kommt beim Mitarbeiter je nach Steuerklasse oft nur gut die Hälfte an. Ein kurzer Hinweis vorab erspart Ihnen viele Rückfragen.

Wann fließt welches Geld?

Für Ihre Liquidität zählt nicht nur die Höhe, sondern auch der Zeitpunkt. Die drei Zahlungsströme aus dem Weihnachtsgeld werden zu unterschiedlichen Terminen fällig:

  • Nettobetrag an den Mitarbeiter = am Zahltag
  • Sozialversicherung inkl. Umlagen = am drittletzten Bankarbeitstag des Monats
  • Lohnsteuer inkl. Soli und Kirchensteuer = am 10. Tag des Folgemonats (bei monatlicher Lohnsteuer-Anmeldung)

Die Sozialversicherungsbeiträge werden also noch im Monat der Auszahlung fällig, die Lohnsteuer erst im Folgemonat.

Drei Sonderfälle

Hohe Gehälter

Liegt das Gehalt nahe an den Beitragsbemessungsgrenzen, ist das Weihnachtsgeld nur bis zur anteiligen Jahresgrenze beitragspflichtig. Bei Spitzenverdienern fällt deshalb oft nur ein Teil der Beiträge an - oder gar keine.

Auszahlung im Januar

Wird das Weihnachtsgeld in den Januar verschoben, kommt die Märzklausel ins Spiel. Diese besagt, dass Einmalzahlungen im ersten Quartal, die nicht mehr voll in die anteilige SV-Grenze passen, dem Dezember des Vorjahres zugeordnet werden. Voraussetzung: Der Mitarbeiter war schon im Vorjahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Dann gelten auch die Beitragssätze des Vorjahres. Steuerlich zählt der Januar dagegen schon zum neuen Jahr.

Minijobber

Ein verlässlich gezahltes Weihnachtsgeld zählt zum Verdienst und gehört in die Jahresprognose für die Minijob-Grenze von durchschnittlich 603 Euro im Monat (2027: 633 Euro).

Unsere Empfehlung

  • Planen Sie für jeden Euro Weihnachtsgeld rund 1,21 bis 1,22 Euro ein.
  • Teilen Sie uns Höhe und Auszahlungsmonat frühzeitig mit, spätestens vor dem Termin für den Beitragsnachweis. Dann stimmen Beitragsschätzung und Zahlung.
  • Prüfen Sie Ihre Verträge: Ist das Weihnachtsgeld zugesagt, oder zahlen Sie unter Vorbehalt?
  • Zahlen Sie Dezemberlöhne und Weihnachtsgeld noch im Dezember aus, wenn sie steuerlich ins Jahr 2026 gehören sollen. Der Dezemberlohn zählt steuerlich auch bei Zahlung im Januar noch zu 2026. Das Weihnachtsgeld zählt als sonstiger Bezug dagegen zum Jahr der Auszahlung.

Häufige Fragen

Muss ich Weihnachtsgeld zahlen?

Nur, wenn es vereinbart ist: im Arbeits- oder Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch betriebliche Übung nach mehrfacher vorbehaltloser Zahlung.

Gehört die Lohnsteuer zu meinen Kosten?

Nein. Sie wird vom Bruttobetrag einbehalten. Ihr Aufwand besteht aus Brutto plus Arbeitgeberanteilen und Insolvenzgeldumlage.

Warum bleibt beim Mitarbeiter so wenig übrig?

Weil das Weihnachtsgeld nach der Jahreslohnsteuertabelle mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert wird und zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Ist ein Weihnachtsgeld im Januar günstiger?

In der Regel nicht. Die Märzklausel ordnet die Zahlung bei Bedarf dem Vorjahr zu. Greift sie nicht, gelten bereits die Beitragssätze 2027. Steuerlich zählt die Zahlung in jedem Fall zu 2027.

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