30. September 2026 · Christoph Hacker

Was ist neu im September?

Die wichtigsten Entwicklungen des Monats in Kürze.

Was ist neu im September?

Die Sozialversicherungswerte für 2027

Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales hat am 21. September 2026 die vorläufigen Sozialversicherungswerte für 2027 vorgelegt. Die wichtigsten geplanten Zahlen:

  • Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung: 6.375 Euro im Monat (bisher 5.812,50 Euro)
  • Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.850 Euro im Monat (bisher 8.450 Euro)
  • Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung: 84.150 Euro im Jahr (bisher 77.400 Euro)

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Steigt sie, zahlen Arbeitgeber und Mitarbeiter mit höheren Gehältern mehr. In der Krankenversicherung kommt 2027 eine gesetzlich festgelegte Sonderanhebung von 300 Euro im Monat hinzu. Bundesregierung und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen.

Einkommensteuerreform

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Drei Punkte betreffen die Lohnabrechnung unmittelbar:

  • Pauschsteuer für Minijobs: Sie soll von 2 auf 5 Prozent steigen.
  • Sonntags- und Feiertagszuschläge: Sie sollen künftig bis zu einem Stundenlohn von 75 statt 50 Euro steuerfrei bleiben. Für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 Euro.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Er steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.

Außerdem soll der Grundfreibetrag auf 12.564 Euro steigen. Der Bundestag berät den Entwurf ab dem 8. Oktober 2026.

Kost und Logis: Das sind Mahlzeiten und Unterkunft 2027 wert

Stellt ein Betrieb seinen Mitarbeitern Mahlzeiten oder eine Unterkunft zur Verfügung, ist das Arbeitslohn. Bewertet wird dieser Vorteil mit amtlichen Sachbezugswerten. Die Werte für 2027 liegen dem Bundesrat zur Zustimmung vor:

  • Freie Unterkunft: 289 Euro im Monat (bisher 285 Euro)
  • Freie Verpflegung: 355 Euro im Monat (bisher 345 Euro)
  • Je Mahlzeit: Frühstück 2,43 Euro, Mittag- oder Abendessen je 4,70 Euro

Die Werte je Mahlzeit sind auch maßgeblich, wenn Mitarbeiter in der Kantine oder über Essensmarken verbilligt oder kostenlos essen.

Jahressteuergesetz 2026

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 Stellung genommen. Zwei geplante Änderungen sind für die Lohnabrechnung besonders wichtig.

Erste Tätigkeitsstätte

Ist ein Mitarbeiter dauerhaft einem Einsatzort zugeordnet, etwa einer Großbaustelle oder einem Kundenbetrieb, wird dieser Ort steuerlich zu seinem festen Arbeitsplatz. Steuerfreie Reisekosten für die Fahrten dorthin sind dann nicht mehr möglich. Als dauerhaft gilt bisher ein Einsatz, der länger als 48 Monate dauern soll. Im Inland sollen ab 2027 schon 24 Monate genügen. Betriebe mit längeren Auswärtseinsätzen sollten ihre Reisekostenerstattungen deshalb frühzeitig überprüfen.

Lohnsteuer-Nachschau

Bei dieser unangekündigten Kurzprüfung durch das Finanzamt sollen Prüfer ab 2027 auch direkt auf elektronische Lohn- und Buchhaltungsdaten zugreifen dürfen.

Die erste Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 geplant.

Neue Spielregeln für die Steuerprüfung

Seit dem 10. September 2026 gilt die neue Außenprüfungsordnung. Sie ersetzt die Betriebsprüfungsordnung aus dem Jahr 2000 und regelt, wie das Finanzamt steuerliche Prüfungen durchführt, einschließlich der Lohnsteuer-Außenprüfung. Ziel ist es, Prüfungen gezielter und schneller abzuschließen. Neue Pflichten für Unternehmen entstehen dadurch nicht unmittelbar. Betriebe sollten aber damit rechnen, dass Prüfer Unterlagen verstärkt digital anfordern und eine zügige Mitwirkung erwarten. Die Sozialversicherungsprüfung der Rentenversicherung ist von der Neuregelung nicht betroffen.

Stand: 30. September 2026. Die genannten Entwürfe sind noch nicht endgültig beschlossen.

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