30. Juli 2026 · Christoph Hacker

Urlaub im Minijob – wie wird der Anspruch berechnet?

Auch im Minijob besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wir erklären die wichtigsten Regeln.

Urlaub im Minijob – wie wird der Anspruch berechnet?

Auch im Minijob besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub, sowohl im gewerblichen Umfeld als auch im Privathaushalt. Wie hoch der Anspruch ausfällt, hängt allein von den Arbeitstagen ab, nicht von den Stunden. Wir erklären die wichtigsten Regeln.

Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Beschäftigten Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dies gilt uneingeschränkt auch im Minijob. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr, das Gesetz geht hier von einer Sechs-Tage-Woche aus. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Entscheidend für die Höhe des Anspruchs ist, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange an einem einzelnen Tag gearbeitet wurde.

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Bei regelmäßiger Verteilung gilt die Formel:

Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6 = Urlaubstage pro Jahr.

Wer an drei Tagen arbeitet, hat folglich Anspruch auf zwölf Urlaubstage, bei fünf Tagen sind es zwanzig. 

Bei unregelmäßiger Arbeit wird nach den Arbeitstagen im Kalenderjahr gerechnet:

Jahresurlaubsanspruch × individuelle Arbeitstage pro Jahr ÷ 260 (bei betriebsüblicher Fünf-Tage-Woche) oder ÷ 312 (Sechs-Tage-Woche). Ein Bruchteil ab einem halben Tag wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.

Beispiel: 83 Arbeitstage in einem Fünf-Tage-Betrieb ergeben 20 × 86 ÷ 260 = 6,62 – also sieben Urlaubstage.

Höherer Anspruch, Wartezeit und Urlaubsentgelt

Der gesetzliche Mindesturlaub ist nur die Untergrenze. Gewähren Arbeits- oder Tarifvertrag Vollzeitkräften mehr Urlaub, steht dieser höhere Anspruch anteilig auch Minijobbern zu, umgerechnet auf ihre Arbeitstage.

Den vollen Jahresurlaub gibt es grundsätzlich erst nach sechs Monaten Beschäftigung (Wartezeit), davor entsteht pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel. Während des Urlaubs läuft der Verdienst weiter. Dieses Urlaubsentgelt ist gesetzlich vorgeschrieben und bemisst sich am durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen. Nicht zu verwechseln ist das mit dem Urlaubsgeld. Dieses ist eine freiwillige Zusatzleistung, auf die es nur bei entsprechender Vertrags- oder Tarifregelung einen Anspruch gibt.

Häufige Fragen

Ab wann besteht der volle Urlaubsanspruch?

Grundsätzlich nach sechs Monaten Beschäftigung (Wartezeit). Vorher entsteht ein anteiliger Anspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat.

Was passiert mit Resturlaub am Ende des Minijobs?

Restliche Urlaubstage sollten möglichst noch während der Beschäftigung genommen werden. Ist das begründet nicht möglich, kann der Resturlaub ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung). Diese Zahlung zählt zum Verdienst und ist in der Minijob-Abrechnung zu berücksichtigen.

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