Entgelttransparenz - was gilt nun in Deutschland?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni in Kraft getreten, ein deutsches Umsetzungsgesetz fehlt immer noch. Was gilt nun?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 in Kraft getreten. Ein deutsches Umsetzungsgesetz fehlt weiterhin, zentrale Pflichten gelten aber trotzdem schon jetzt. Wie ist die Sachlage?
Vier zentrale Pflichten
- Durch die Richtlinie wird der Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleicher Lohn“ nachweispflichtig. Vier zentrale Punkte gelten fortan:
- Stellenausschreibungen müssen künftig eine Gehaltsangabe oder Spanne enthalten, die Frage nach dem bisherigen Gehalt entfällt.
- Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht zum durchschnittlichen Entgelt nach Geschlecht in ihrer Entgeltkategorie.
- Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über Entgeltunterschiede berichten.
- Bei Diskriminierungsklagen gilt zudem die Beweislastumkehr: Das Unternehmen muss belegen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
Kein nationales Gesetz, trotzdem Wirkung
Deutschland hat die Umsetzungsfrist verstreichen lassen, ein nationales Gesetz existiert noch nicht. Nach dem EU-Recht wirken hinreichend klare und unbedingte Richtlinienbestimmungen jedoch auch ohne Umsetzungsgesetz unmittelbar, insbesondere dort, wo sich Beschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber auf ein Recht berufen können.
Beschäftigte können folglich sich bereits heute auf zentrale Rechte aus der Richtlinie berufen, Gerichte werden diese Rechte anwenden. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz von 2017 gilt parallel weiter, die neue Richtlinie geht in mehreren Punkten darüber hinaus
Handlungsempfehlungen
Die folgenden Punkte sind mit Blick auf die Entgelttransparenzrichtlinie empfehlenswert:
- Bestandsaufnahme der eigenen Entgeltkategorien und der darin bestehenden Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern.
- Neue Stellenausschreibungen sollten Gehaltsangaben enthalten, auch wenn dies in Deutschland noch kein zwingendes Recht ist.
- Ein definierter Auskunftsprozess verhindert, dass die erste Anfrage unvorbereitet auf den Tisch kommt.
- Die HR-Systemdaten sollten so aufbereitet sein, dass sich Berichte nach Entgeltkategorie, Geschlecht und Betriebszugehörigkeit kurzfristig erstellen lassen.
Fragen & Antworten
Gilt die Richtlinie auch ohne deutsches Umsetzungsgesetz?
Ja. Hinreichend klare und unbedingte Bestimmungen wirken unmittelbar, soweit sich Beschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber auf ein Recht berufen.
Was ändert sich bei Stellenausschreibungen?
Sie sollen künftig eine Gehaltsangabe oder Gehaltsspanne enthalten. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt im Bewerbungsprozess entfällt.
Wer ist berichtspflichtig?
Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über bestehende Entgeltunterschiede berichten.
Was bedeutet die Beweislastumkehr konkret?
Im Streitfall muss nicht die beschäftigte Person eine Diskriminierung nachweisen – das Unternehmen muss belegen, dass keine vorliegt.
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