Aktuelles aus der Lohnabrechnung30. Juli 2026 · Christoph Hacker

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Bund und Länder wollen die Steuer- und Finanzkriminalität konsequenter verfolgen. Für Arbeitgeber sollen längere Aufbewahrungsfristen und schärfere Kontrollen eingeführt werden.

Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

Bund und Länder wollen die Steuer- und Finanzkriminalität konsequenter verfolgen. Geplant sind höhere Strafen, neue Ermittlungsstrukturen, eine Registrierkassenpflicht und das Aus für die strafbefreiende Selbstanzeige. Für Arbeitgeber sollen längere Aufbewahrungsfristen und schärfere Kontrollen eingeführt werden.

Worum geht es?

Am 16. Juli 2026 haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen gemeinsamen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vorgestellt, der Steuergerechtigkeit stärken, fairen Wettbewerb schützen und Einnahmeverluste verringern soll. Konkrete Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor, die meisten Änderungen sollen jedoch bis Jahresende in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden.

Der Aktionsplan im Überblick

  • Ermittlung: ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll, ein Kompetenzzentrum Geldwäsche mit dem BKA.
  • Digitalisierung: ein zentrales Datenanalysezentrum mit KI-gestützter Mustererkennung, ein elektronisches Umsatzsteuer-Meldesystem, eine Registrierkassenpflicht ab 1.1.2028 (Umsatz über 100.000 €).
  • Aufbewahrung: Buchungsbelege künftig 15 statt 10 Jahre.
  • Strafen: bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe für organisierte Steuerkriminalität, Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung (Mindeststrafe ein Jahr).
  • Selbstanzeige: Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form.
  • Unternehmen: höhere Bußgelder und ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen.
  • International: Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Was ist für Arbeitgeber wichtig?

Auch wenn sich der Plan vorrangig gegen organisierte Kriminalität richtet, betreffen mehrere Maßnahmen den unternehmerischen Alltag. Am unmittelbarsten wirkt die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf fünfzehn Jahre. Das betrifft auch lohn- und abrechnungsrelevante Unterlagen.

Hinzu kommen ausgeweitete Kontrollen im Kampf gegen Schwarzarbeit und den damit verbundenen Steuerbetrug. Behörden werden enger vernetzt und Verstöße sollen konsequenter geahndet werden. Bargeldintensive Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz müssen sich ab 2028 zudem auf eine Registrierkassenpflicht einstellen.

Die gute Nachricht für steuerehrliche Unternehmen: Die Bundesbetriebsprüfung soll künftig risikoorientierter arbeiten. Wer vollständige und prüfungssichere Prozesse führt, dürfte daher tendenziell weniger intensiv geprüft werden.

Häufige Fragen

Was ändert sich bei der Selbstanzeige?

Die strafbefreiende Selbstanzeige war bisher möglich durch Nachzahlung plus einen Zuschlag von 10 bis 20 Prozent. Diese soll in ihrer heutigen Form abgeschafft werden. Der Gesetzgeber sieht darin einen falschen Anreiz.

Gilt das alles schon?

Nein. Der Aktionsplan gibt die Richtung vor, Gesetzentwürfe stehen noch aus. Ein Großteil der Maßnahmen soll bis Ende 2026 in die parlamentarischen Verfahren gehen.

LOHN24 sorgt dafür, dass Ihre Lohn- und Abrechnungsunterlagen vollständig, revisionssicher und jederzeit prüfbar sind. Das ist die beste Vorbereitung auf strengere Kontrollen und längere Aufbewahrungsfristen.

Verpassen Sie keine rechtlichen Änderungen mehr

Mit dem LOHN24-Newsletter erhalten Sie wichtige Neuerungen zu Lohn, Steuern und Sozialversicherung direkt ins Postfach. Oder lagern Sie Ihre Lohnabrechnung gleich an uns aus.