Workation – mobiles Arbeiten im Ausland richtig absichern
Der Wunsch, Arbeit und Ortsunabhängigkeit zu verbinden, ist weit verbreitet. Immer häufiger fragen Mitarbeiter an, ob sie ihren Laptop mit in den Urlaub nehmen und von dort arbeiten dürfen – ob auf Mallorca, in Skandinavien oder in der Heimat im außereuropäischen Ausland.
Was auf den ersten Blick nach moderner Flexibilität klingt, ist rechtlich alles andere als einfach. Denn sobald im Ausland gearbeitet wird, greifen andere Regeln im Steuerrecht, der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Wer hier nicht rechtzeitig prüft, riskiert empfindliche Konsequenzen für das Unternehmen.
Die wichtigsten Prüfbereiche
Lohnsteuer
Bei längeren Aufenthalten kann eine Steuerpflicht im Ausland entstehen. Entscheidend ist in vielen Ländern die 183-Tage-Regel.
Sozialversicherung
Innerhalb der EU ist eine A1-Bescheinigung erforderlich. In Drittstaaten gelten nur dann bilaterale Abkommen, wenn sie abgeschlossen wurden.
Arbeitsrecht
Vor Ort geltende arbeitsrechtliche Vorschriften können Vorrang haben – etwa bei Kündigungsfristen, Arbeitszeiten oder Arbeitsschutz.
Visumspflicht
In vielen Staaten ist jede Form der Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsvisum unzulässig, auch für nur wenige Tage.
Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich, auch im Ausland.
Problematisch ist häufig nicht der Daueraufenthalt, sondern der kurze, ungeplante Einsatz. Ohne Dokumentation, Absicherung und klare Vereinbarung kann selbst ein einzelner Tag zu Haftungsrisiken führen.
Workation braucht klare Strukturen
Wer Arbeiten im Ausland ermöglichen möchte, muss dafür verbindliche Prozesse schaffen. Dazu gehören eine verbindliche Genehmigung, eine rechtliche Vorprüfung und die vollständige Dokumentation. Nur so bleibt der Einsatz steuerlich, sozialversicherungsrechtlich und arbeitsrechtlich unbedenklich.
LOHN24 unterstützt Unternehmen mit klaren Prozessen für mobile Arbeitsformen – inklusive Prüfung der Entgeltrelevanz, der Steuerpflicht und der sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung. So bleibt Workation flexibel, aber rechtssicher.
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