Urteil zu Überstundenzuschlägen: Paukenschlag für die Praxis
BAGUrteil: Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte ab der ersten Stunde
Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Überstundenzuschläge – ab der ersten Stunde, sofern Vollzeitbeschäftigte solche Zuschläge erhalten (Az. 8 AZR 370/20). Das Urteil stärkt die Gleichbehandlung und zwingt Unternehmen zur Anpassung ihrer Vergütungsmodelle.
Was jetzt zu tun ist:
· Tarifverträge prüfen: Diskriminierende Zuschlagsregelungen sind rechtswidrig.
· Vergütungsmodelle anpassen: Teilzeit darf kein Nachteil sein.
· Compliance sichern: Risiken durch Nachzahlungen oder Klagen minimieren.
· Transparenz schaffen: Auch im Hinblick auf die EUEntgelttransparenzrichtlinie.
Für Kanzleien und KMUs ist das eine klare Handlungsaufforderung: Faire Vergütung beginnt bei der Struktur.** Wer sich jetzt professionell aufstellt, spart später Zeit, Geld – und Nerven.
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