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Urteil zu Überstundenzuschlägen: Paukenschlag für die Praxis

Urteil zu Überstundenzuschlägen: Paukenschlag für die Praxis

Chistoph Ludwigs
(veröffentlicht am 07. Juli 2025)

BAGUrteil: Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte ab der ersten Stunde

Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Überstundenzuschläge – ab der ersten Stunde, sofern Vollzeitbeschäftigte solche Zuschläge erhalten (Az. 8 AZR 370/20). Das Urteil stärkt die Gleichbehandlung und zwingt Unternehmen zur Anpassung ihrer Vergütungsmodelle.

Was jetzt zu tun ist:

·       Tarifverträge prüfen: Diskriminierende Zuschlagsregelungen sind rechtswidrig.

·       Vergütungsmodelle anpassen: Teilzeit darf kein Nachteil sein.

·       Compliance sichern: Risiken durch Nachzahlungen oder Klagen minimieren.

·       Transparenz schaffen: Auch im Hinblick auf die EUEntgelttransparenzrichtlinie.

Für Kanzleien und KMUs ist das eine klare Handlungsaufforderung: Faire Vergütung beginnt bei der Struktur.** Wer sich jetzt professionell aufstellt, spart später Zeit, Geld – und Nerven.

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