Urteil: Digitale Gehaltsabrechnung genügt
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen rein digital bereitstellen – ein Ausdruck in Papierform muss nicht zusätzlich erfolgen. Die Voraussetzung für eine...
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen rein digital bereitstellen – ein Ausdruck in Papierform muss nicht zusätzlich erfolgen.
Die Voraussetzung für eine digitale Gehaltsabrechnung ist, dass sie im passwortgeschützten Mitarbeiterpostfach zur Verfügung steht und von den Beschäftigten dort eingesehen oder ausgedruckt werden kann. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine gedruckte Abrechnung besteht nicht, da die gesetzlich vorgeschriebene Textform gemäß Gewerbeordnung auch durch die elektronische Bereitstellung erfüllt ist. Beschäftigte ohne privaten Online-Zugang müssen jedoch im Betrieb die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnung einzusehen oder auszudrucken.
Quelle
*Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit Aktenzeichen 9 AZR 48/24*
Unser Tipp
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre digitalen Abrechnungsprozesse diesen Anforderungen entsprechen – gerade bei älteren oder weniger digital affinen Mitarbeitern.
Verpassen Sie keine rechtlichen Änderungen mehr
Mit dem LOHN24-Newsletter erhalten Sie wichtige Neuerungen zu Lohn, Steuern und Sozialversicherung direkt ins Postfach. Oder lagern Sie Ihre Lohnabrechnung gleich an uns aus.