Urteil: Digitale Gehaltsabrechnung genügt
Chistoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 30. Juni 2025)
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen rein digital bereitstellen – ein Ausdruck in Papierform muss nicht zusätzlich erfolgen.
Die Voraussetzung für eine digitale Gehaltsabrechnung ist, dass sie im passwortgeschützten Mitarbeiterpostfach zur Verfügung steht und von den Beschäftigten dort eingesehen oder ausgedruckt werden kann. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine gedruckte Abrechnung besteht nicht, da die gesetzlich vorgeschriebene Textform gemäß Gewerbeordnung auch durch die elektronische Bereitstellung erfüllt ist. Beschäftigte ohne privaten Online-Zugang müssen jedoch im Betrieb die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnung einzusehen oder auszudrucken.
Quelle
Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit Aktenzeichen 9 AZR 48/24
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