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Teilkrankschreibung – was kommt auf die Unternehmen zu?

Teilkrankschreibung – was kommt auf die Unternehmen zu?

Karola Müller-Thiel
(veröffentlicht am 22. Mai 2026)

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 die neue Teilkrankschreibung auf den Weg gebracht, eingebettet in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause 2026 geplant, Starttermin soll der 1. Januar 2027 sein. Auf die Unternehmen kommt mit dieser neuen Regelung einiges zu. Es gilt, sich klug und zeitnah vorzubereiten. 

Die Teilkrankschreibung

Nach dem Regierungsentwurf soll die Teilkrankschreibung insbesondere bei voraussichtlich mindestens vier Wochen Arbeitsunfähigkeit greifen – also bei ernsthaften, längeren Erkrankungen. Typische Fälle sind psychische Erkrankungen mit therapeutisch sinnvoller Belastungssteigerung, Wirbelsäulenerkrankungen oder onkologische Verläufe zwischen Therapiephasen.

Der Arzt stellt die Teilarbeitsfähigkeit in drei festen Stufen fest: 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit, mit Zustimmung des Beschäftigten. Der Arbeitgeber zahlt ein anteiliges Arbeitsentgelt für die geleisteten Stunden, die Krankenkasse übernimmt das Teilkrankengeld für den Rest. Für viele Beschäftigte kann sich dadurch ein höheres Gesamteinkommen ergeben als bei ausschließlichem Krankengeldbezug.

Die 7-Tage-Frist

Liegt dem Arbeitgeber eine Teilkrankschreibung vor, hat der Arbeitgeber sieben Kalendertage Zeit zu prüfen, ob der Arbeitsplatz für eine Tätigkeit in der festgestellten Stufe geeignet ist. Widerspricht er, läuft die Vollkrankschreibung einfach weiter. Es gibt keinen Anspruch des Beschäftigten auf Einrichtung oder Anpassung eines Arbeitsplatzes.

Gibt der Arbeitgeber innerhalb der 7-Tage-Frist gar keine Erklärung ab, gilt der Arbeitsplatz nach dem Entwurf automatisch als geeignet. Schweigen gilt nach dem Entwurf als Zustimmung. Dies erfordert eine klare interne Zuständigkeitsregelung.

Kein Hamburger Modell 2.0

Beim Hamburger Modell gibt es für geleistete Stunden kein Arbeitsentgelt, aber volles Krankengeld. Bei der Teilkrankschreibung gibt es Arbeitsentgelt für den geleisteten Teil und anteiliges Teilkrankengeld für den Rest. Beide Instrumente können nebeneinander bestehen. Die Teilkrankschreibung ist kein Ersatz für das betriebliche Eingliederungsmanagement, sondern ein Baustein davon.

Wichtige Änderung bei chronisch Kranken

Nach dem Regierungsentwurf soll der Höchstbezug des Krankengeldes künftig stärker begrenzt werden. Die bisherige Möglichkeit, bei neuen Erkrankungen erneut eine eigene 78-Wochen-Frist auszulösen, soll eingeschränkt werden.

Vorbereitung ist Trumpf

Prozesse definieren

Wer entscheidet innerhalb von sieben Tagen? Führungskraft, HR, Betriebsarzt? Das muss vorab klar sein. Ablehnungen müssen dokumentiert werden. Schweigen innerhalb der Frist gilt als Zustimmung, das Verfahren muss aktiv gesteuert werden. Eine Betriebsvereinbarung schützt vor Ad-hoc-Entscheidungen unter Zeitdruck.

Führungskräfte schulen

Was bedeutet ein geeigneter Arbeitsplatz konkret? Wie werden Teilaufgaben sinnvoll verteilt?

Fazit

Die Teilkrankschreibung gibt Beschäftigten mit ernsthaften Erkrankungen eine Option, die es bisher so nicht gab. Das ist medizinisch sinnvoll, sozial fair und wirtschaftlich vertretbar. Aber sie funktioniert nur, wenn Unternehmen sie als ein Instrument zur besseren Genesung verstehen, nicht zur Optimierung des Krankenstands. Über die medizinische Einschätzung entscheidet der Arzt, über die tatsächliche Einsatzmöglichkeit der Arbeitgeber. Das Gesetz kommt. Die Prozesse kommen nicht von allein.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf dem Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026). Das Gesetz befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

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