LOHN24
SV-Rechengrößen 2026 – die neuen Werte im Überblick

SV-Rechengrößen 2026 – die neuen Werte im Überblick

Christoph Ludwigs
(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)

Zum 1. Januar 2026 treten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung in Kraft. Die Auswirkungen betreffen nicht nur die Lohnabrechnung selbst, sondern auch interne Abstimmungsprozesse, Datenpflege und die Kommunikation mit betroffenen Beschäftigten. Auch bei ausgelagerter Payroll bleibt das Unternehmen in der Verantwortung für die korrekten Eingabedaten und die rechtzeitige Information der Belegschaft.

Wichtige Änderungen im Überblick

Kranken- und Pflegeversicherung

  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 5.812,50 Euro monatlich bzw. 69.750 Euro jährlich
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): 77.400 Euro jährlich
  • Besondere JAEG (für vor 2003 privat Versicherte): 69.750 Euro  jährlich

Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • BBG RV/ALV bundeseinheitlich: 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich
  • BBG knappschaftlich: 10.400 Euro monatlich bzw. 124.800 Euro jährlich

Weitere Rechengrößen

  • Bezugsgröße: 3.955 Euro monatlich bzw. 47.460 Euro jährlich
  • Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung: 51.944 Euro

Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern entfällt weiterhin – auch 2026 gelten bundeseinheitliche Werte. Das vereinfacht die Systempflege und minimiert Fehlerquellen.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Die Auswirkungen betreffen in erster Linie Fach- und Führungskräfte, deren Einkommen künftig über den neuen Bemessungsgrenzen liegt. Für diese Beschäftigten steigen die Beiträge, was häufig zu Rückfragen führt. Unternehmen sollten daher folgende Punkte frühzeitig klären:

  • Sind die Gehaltsdaten im System korrekt hinterlegt?

  • Welche Mitarbeiter sind von den neuen Beitragsbemessungsgrenzen betroffen?

  • Wurde die Kommunikation an betroffene Mitarbeiter eingeplant?

  • Ist der Versicherungsstatus (z. B. Wechsel zur privaten Krankenversicherung) zu überprüfen?

    Transparenz schafft Vertrauen

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen bedeuten für einige Beschäftigte höhere Abzüge – und das wirft Fragen auf. Unternehmen sollten deshalb proaktiv kommunizieren.

LOHN24 setzt die neuen Werte systemseitig um. Für eine fehlerfreie Abrechnung ist jedoch entscheidend, dass Stammdaten gepflegt und Anpassungen rechtzeitig abgestimmt werden. 

Sie brauchen Unterstützung?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Telefon: +49 30 6840881-499

E-Mail: beratung@lohn24.de

Telefonisch unter +49 30 6840881-499, per E-Mail an info@lohn24.de oder direkt über unser Kontaktformular auf www.lohn24.de/kontakt.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden