SV-Rechengrößen 2026 – die neuen Werte im Überblick
Christoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)
Wichtige Änderungen im Überblick
Kranken- und Pflegeversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 5.812,50 Euro monatlich bzw. 69.750 Euro jährlich
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): 77.400 Euro jährlich
- Besondere JAEG (für vor 2003 privat Versicherte): 69.750 Euro jährlich
Renten- und Arbeitslosenversicherung
- BBG RV/ALV bundeseinheitlich: 8.450 Euro monatlich bzw. 101.400 Euro jährlich
- BBG knappschaftlich: 10.400 Euro monatlich bzw. 124.800 Euro jährlich
Weitere Rechengrößen
- Bezugsgröße: 3.955 Euro monatlich bzw. 47.460 Euro jährlich
- Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung: 51.944 Euro
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Die Auswirkungen betreffen in erster Linie Fach- und Führungskräfte, deren Einkommen künftig über den neuen Bemessungsgrenzen liegt. Für diese Beschäftigten steigen die Beiträge, was häufig zu Rückfragen führt. Unternehmen sollten daher folgende Punkte frühzeitig klären:- Sind die Gehaltsdaten im System korrekt hinterlegt?
- Welche Mitarbeiter sind von den neuen Beitragsbemessungsgrenzen betroffen?
- Wurde die Kommunikation an betroffene Mitarbeiter eingeplant?
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Ist der Versicherungsstatus (z. B. Wechsel zur privaten Krankenversicherung) zu überprüfen?
Transparenz schafft Vertrauen
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