Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Klare Regel, oft missverstanden Bei Trennung mit paritätischer Betreuung wünschen sich viele Eltern eine faire Aufteilung steuerlicher Vorteile. Doch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...
Klare Regel, oft missverstanden
Bei Trennung mit paritätischer Betreuung wünschen sich viele Eltern eine faire Aufteilung steuerlicher Vorteile. Doch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nicht aufgeteilt werden – er steht nur demjenigen zu, bei dem das Kind überwiegend lebt oder an den das Kindergeld fließt. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof bestätigt.
Tipp für Steuerberater
Klären Sie mit Mandanten frühzeitig, wer den Entlastungsbetrag beanspruchen darf, und vermeiden Sie Streitigkeiten oder falsche Anträge.