Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Chistoph Ludwigs
•
(veröffentlicht am 30. Juni 2025)
Klare Regel, oft missverstanden
Bei Trennung mit paritätischer Betreuung wünschen sich viele Eltern eine faire Aufteilung steuerlicher Vorteile. Doch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nicht aufgeteilt werden – er steht nur demjenigen zu, bei dem das Kind überwiegend lebt oder an den das Kindergeld fließt. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof bestätigt.
Tipp für Steuerberater: Klären Sie mit Mandanten frühzeitig, wer den Entlastungsbetrag beanspruchen darf, und vermeiden Sie Streitigkeiten oder falsche Anträge.
Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen.
Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden