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Steueränderungsgesetz 2025 – was Unternehmen wissen müssen

Steueränderungsgesetz 2025 – was Unternehmen wissen müssen

Tanya Noske
(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 setzt das Bundesfinanzministerium mehrere Maßnahmen um, die ab dem Veranlagungszeitraum 2026 greifen und direkt in die Lohnabrechnung einfließen. Besonders betroffen sind Regelungen rund um Fahrtkosten, Ehrenamt, Gastronomieumsätze und gemeinnützige Tätigkeiten. Für Unternehmen mit entsprechenden Beschäftigten oder Tätigkeitsfeldern ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Verträge, Prozesse und Informationspflichten zu prüfen.

Das ändert sich konkret ab 2026

Wichtige Punkte für die Entgeltabrechnung:

Entfernungspauschale

Erhöhung auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Das ist relevant für alle Pendler.

Übungsleiterpauschale

Anhebung auf 3.300 Euro pro Jahr.

Ehrenamtspauschale

Steigt auf 960 Euro jährlich. Das ist wichtig für Vereine, Verbände und kirchliche Träger.

Gastronomie

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen gilt dauerhaft, nicht jedoch für Getränke. Das ist auch wichtig für Unternehmen mit eigener Kantine, 

Gemeinnützigkeit

Neue Freigrenzen und Vereinfachungen bei der Mittelverwendung sollen Verwaltung entlasten.

Mobilitätsprämie

Wird zeitlich entfristet. Das betrifft geringverdienende Pendler 

Diese Änderungen erfordern nicht nur technische Anpassungen im Abrechnungssystem, sondern auch klare Kommunikation gegenüber den betroffenen Mitarbeitern, etwa bei Gehaltsbestandteilen oder Reisekosten.

Vorbereitung ist Trumpf 

Steuerliche Änderungen wirken sich auf die Lohnabrechnung nur dann korrekt aus, wenn alle relevanten Daten vollständig und aktuell vorliegen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob bestehende Verträge, Pauschalen oder interne Regelungen anzupassen sind, insbesondere bei Ehrenamt, Gastronomie oder Dienstreisen.

LOHN24 übernimmt die technische Umsetzung gesetzlicher Änderungen zuverlässig. Damit die Abrechnung rechtssicher bleibt, müssen jedoch die Vorgaben aus dem Unternehmen stimmen – insbesondere bei steuerfreien Zahlungen oder Pauschalen.

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