Statusfeststellung 2025: Mehrheit der geprüften Erwerbstätigen ist selbstständig
Immer mehr geprüfte Erwerbstätige gelten im Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) als selbstständig. Im ersten Halbjahr 2025 wurden 13.200 Verfahren abgeschlossen, in 7.700 Fällen (58,3 %) lag eine selbstständige Tätigkeit vor. 2024 lag der Anteil bei 56,6 Prozent.
Widerspruch und Bearbeitungsdauer
2025 gingen 1.729 Widersprüche gegen Feststellungsbescheide ein. In 18,4 Prozent der Fälle wurde zugunsten der Antragsteller entschieden, 64,1 Prozent blieben bestehen, 17,5 Prozent wurden zurückgenommen. Die Bearbeitung dauert im optionalen Verfahren durchschnittlich 82 Tage, im obligatorischen 33 Tage. Seit April 2022 prüft die DRV nur noch den Erwerbsstatus, nicht mehr die Versicherungspflicht.
Praxisrelevanz: Klärung schafft Sicherheit
Gerade bei unklaren Auftragsverhältnissen lohnt sich eine frühzeitige Statusklärung. Für Unternehmen zählen klare Verträge und dokumentierte Weisungsfreiheit. Steuerberater können mit gezielter Beratung spätere Beitragsrisiken vermeiden. Selbstständige erhalten durch die Feststellung mehr Rechtssicherheit gegenüber Auftraggebern.
Tipp: Verfahren aktiv nutzen
Ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren ist besonders bei wiederkehrenden Aufträgen sinnvoll. LOHN24 begleitet Mandanten strukturiert durch den Prozess – zur Vermeidung von Unsicherheiten, Streitfällen und Nachzahlungen.
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