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Sofortmeldungen: wichtige Neuerungen!

Sofortmeldungen: wichtige Neuerungen!

Christoph Ludwigs
(veröffentlicht am 02. Februar 2026)

Seit dem 1. Januar 2026 ist der neue Branchenkatalog zur Sofortmeldung in Kraft. Zwei Branchen entfallen, zwei kommen neu hinzu. Das hat für viele kleine Betriebe unmittelbare Folgen, denn falsche oder vergessene Sofortmeldungen führen nicht selten zu empfindlichen Bußgeldern. 

Branchenwechsel bei der Sofortmeldung 

Der aktualisierte Branchenkatalog zur Sofortmeldung bringt die folgenden Änderungen:

Nicht mehr sofort meldepflichtig (ab 2026):

  • Fleischerhandwerk
  • Forstwirtschaft

Neu sofort meldepflichtig:

  • Friseur- und Kosmetikgewerbe
  • Plattformbasierte Lieferdienste (z. B. Essenszustellung)

Durch diese Neuerungen soll die Kontrolle in weiteren besonders dynamischen und schwer überwachbaren Sektoren verschärft werden. Hier stehen insbesondere Lieferdienste und Kleinbetriebe im Friseurbereich im Fokus, in denen häufig eine sehr große Fluktuation herrscht.

Konkrete Handlungsschritte für Arbeitgeber

Jeder Betrieb sollte zunächst sorgfältig prüfen, ob er seit dem 1. Januar 2026 selbst unter die erweiterte Sofortmeldepflicht fällt. Besonders Friseur- und Kosmetikstudios sowie Unternehmen, die auf plattformbasierte Lieferdienste setzen, müssen seitdem neue Beschäftigte vor dem ersten Arbeitstag elektronisch bei der Sozialversicherung melden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Art der Beschäftigung - ob Vollzeit, Teilzeit, kurzfristig oder als Minijob.

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FAQs zu Sofortmeldungen 2026

Was ist eine Sofortmeldung? Eine elektronische Meldung an die Sozialversicherung, die vor Arbeitsaufnahme in bestimmten Branchen erfolgen muss.

Welche Branchen sind seit 2026 neu meldepflichtig? Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste (z. B. Essenszusteller).

Welche Branchen wurden 2026 ausgenommen? Fleischerhandwerk und Forstwirtschaft sind nicht mehr sofort meldepflichtig.

Was passiert bei vergessener Sofortmeldung? Es drohen Bußgelder, Nachfragen der Rentenversicherung und im Wiederholungsfall auch strafrechtliche Konsequenzen.

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