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Saisonarbeitskräfte 2025

Saisonarbeitskräfte 2025

Chistoph Ludwigs
(veröffentlicht am 30. Juni 2025)

Flexibel bleiben, rechtssicher handeln

 Warum die Beschäftigung von Erntehelfern & Co. jetzt noch genauer geprüft werden muss

 Ob in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe oder bei Events – Saisonkräfte sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Doch 2025 steigen die Anforderungen: Der neue Mindestlohn von 12,82 € und strengere Dokumentationspflichten machen das Thema zur rechtlichen Gratwanderung. Wer Fehler vermeidet, spart Zeit, Geld – und Ärger bei Prüfungen. 

Was jetzt zählt – die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Kurzfristige Beschäftigung: Sozialversicherungsfreiheit nur bei maximal 70 Kalendertagen oder 3 Monaten – berufsmäßige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
  • Mindestlohnpflicht: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch bei Stück- oder Akkordlohn. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass er pro Stunde eingehalten wird.
  • A1Bescheinigung: Seit Januar 2025 Pflicht bei jeder EUEntsendung – elektronisch und vor Arbeitsaufnahme. Ohne sie drohen Bußgelder.

Spezialfall Landwirtschaft:

  • Pauschalversteuerung mit 5 % möglich – bei Stundenlohn unter 19 € und max. 180 Tagen im Jahr.
  • Unterkunft & Verpflegung dürfen angerechnet werden – aber nur, wenn pfändbares Einkommen bleibt und die Qualität stimmt („mittelmäßige Art und Güte“).

Ohne saubere Dokumentation wird's teuer – deshalb:

  • Arbeitsverträge vollständig und schriftlich fixieren
  • Zeiterfassung lückenlos – auch bei Aushilfen
  • Sofortmeldungen vor Arbeitsbeginn nicht vergessen

Fazit für Arbeitgeber
Saisonarbeit bleibt wichtig – aber die rechtlichen Spielräume werden enger. Lohn24 hilft Ihnen, Ihre Saisonkräfte 2025 gesetzeskonform zu beschäftigen, ohne Flexibilität zu verlieren.

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