Saisonarbeitskräfte 2025
Karola Müller-Thiel
•
(veröffentlicht am 30. Juni 2025)
Flexibel bleiben, rechtssicher handeln
Warum die Beschäftigung von Erntehelfern & Co. jetzt noch genauer geprüft werden muss
Ob in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe oder bei Events – Saisonkräfte sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Doch 2025 steigen die Anforderungen: Der neue Mindestlohn von 12,82 € und strengere Dokumentationspflichten machen das Thema zur rechtlichen Gratwanderung. Wer Fehler vermeidet, spart Zeit, Geld – und Ärger bei Prüfungen.Was jetzt zählt – die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Kurzfristige Beschäftigung: Sozialversicherungsfreiheit nur bei maximal 70 Kalendertagen oder 3 Monaten – berufsmäßige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
- Mindestlohnpflicht: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch bei Stück- oder Akkordlohn. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass er pro Stunde eingehalten wird.
- A1-Bescheinigung: Seit Januar 2025 Pflicht bei jeder EU-Entsendung – elektronisch und vor Arbeitsaufnahme. Ohne sie drohen Bußgelder.
Spezialfall Landwirtschaft:
- Pauschalversteuerung mit 5 % möglich – bei Stundenlohn unter 19 € und max. 180 Tagen im Jahr.
- Unterkunft & Verpflegung dürfen angerechnet werden – aber nur, wenn pfändbares Einkommen bleibt und die Qualität stimmt („mittelmäßige Art und Güte“).
Ohne saubere Dokumentation wird's teuer – deshalb:
- Arbeitsverträge vollständig und schriftlich fixieren
- Zeiterfassung lückenlos – auch bei Aushilfen
- Sofortmeldungen vor Arbeitsbeginn nicht vergessen
Fazit für Arbeitgeber
Saisonarbeit bleibt wichtig – aber die rechtlichen Spielräume werden enger. Lohn24 hilft Ihnen, Ihre Saisonkräfte 2025 gesetzeskonform zu beschäftigen, ohne Flexibilität zu verlieren.Sie brauchen Unterstützung bei der Abrechnung von Saisonkräften?
Jetzt Kontakt aufnehmen
Telefon: +49 30 6840881-499 E-Mail: beratung@lohn24.deNewsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen.
Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden