Saisonarbeit – was gilt bei Krankheit?
Wenn eine Saisonarbeitskraft krank wird, werden arbeitgeberseitig immer wieder große Fehler mit Blick auf die Entgeltfortzahlung und Krankenversicherung gemacht. Doch gibt es klare Regeln, die man als Arbeitgeber kennen sollte.
Entgeltfortzahlung
Auch bei Saisonarbeit gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings greift der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ebenso wie bei anderen Beschäftigten erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung im Betrieb.mWird die Saisonarbeitskraft vorher krank, besteht keine Zahlungspflicht. Ab der fünften Woche hingegen muss der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Entgelt weiterzahlen. Voraussetzung ist immer eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit.
Krankenversicherung
Viele Saisonarbeitskräfte sind kurzfristig beschäftigt und damit in Deutschland sozialversicherungsfrei, ihre Absicherung erfolgt meist über das Heimatland oder eine private Krankenversicherung. Für Arbeitgeber entsteht daraus ein indirektes Risiko, denn bei mangelhaftem Versicherungsschutz erkrankter Saisonarbeitskräfte kann es zu Problemen bei der Behandlung kommen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht Beschäftigten aus EU-/EWR-Staaten den Zugang zur medizinischen Versorgung in Deutschland. Abgerechnet wird dabei über eine deutsche Krankenkasse mit dem ausländischen Träger. Die EHIC deckt nur medizinisch notwendige Behandlungen während des Aufenthalts ab.
Krankheit oder Arbeitsunfall
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die falsche Einordnung.
Bei Krankheit greift – je nach Beschäftigungsdauer – die Entgeltfortzahlung. Bei einem Arbeitsunfall hingegen ist immer die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
Arbeitsunfälle müssen gemeldet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Die Berufsgenossenschaft übernimmt dann die weiteren Leistungen.
Empfehlungen für Arbeitgeber
Vor Beginn der Beschäftigung sollte der Krankenversicherungsschutz von Saisonbeschäftigten geprüft und dokumentiert werden. Das schafft Sicherheit im Ernstfall. Ebenso wichtig ist der Blick auf die Beschäftigungsdauer, die 4-Wochen-Grenze entscheidet über die Entgeltfortzahlung. Auch die saubere Trennung zwischen Krankheit und Arbeitsunfall ist essenziell für die richtige Abwicklung.
FAQ – Saisonarbeit Krankheit
- Ab wann besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung.
- Wer zahlt bei Krankheit vor Ablauf der 4 Wochen? Der Arbeitgeber muss keine Entgeltfortzahlung leisten.
- Wie sind Saisonarbeitskräfte krankenversichert? Meist über das Heimatland, privat oder über die EHIC.
- Was ist bei einem Arbeitsunfall zu beachten? Die gesetzliche Unfallversicherung greift – unabhängig von der Beschäftigungsdauer.
- Was ist die größte Fehlerquelle für Arbeitgeber? Die falsche Einschätzung der Entgeltfortzahlung und des Versicherungsstatus.
LOHN24 in der Praxis
Mit LOHN24 behalten Unternehmen auch bei Saisonarbeit den Überblick. Unterschiedliche Beschäftigungsformen, Krankheitsfälle und Meldepflichten werden strukturiert und rechtssicher umgesetzt – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
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