LOHN24
Sachbezüge in der Entgeltabrechnung

Sachbezüge in der Entgeltabrechnung

Christoph Hacker
(veröffentlicht am 22. Mai 2026)

Sachbezüge sind ein wirkungsvolles Instrument zur steueroptimierten Vergütung, aber auch eine verlässliche Quelle für Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen. Der Gesetzgeber hat über Jahrzehnte Sonderregelungen auf Sonderregelungen gestapelt. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick.

Was ist ein Sachbezug? 

Ein Sachbezug ist jeder geldwerte Vorteil, den ein Beschäftigter nicht als Barlohn, sondern als Ware, Dienstleistung oder Nutzungsrecht erhält. Sachbezüge sind grundsätzlich steuer- und SV-pflichtig, doch der Gesetzgeber hat einige Ausnahmen ausdrücklich geregelt.

Seit 2020 gelten zweckgebundene Geldleistungen, Kostenerstattungen sowie frei einsetzbare Prepaid-Karten grundsätzlich als Barlohn und nicht mehr als Sachbezug. Das wird in der Praxis noch immer regelmäßig übersehen.

Die 50-Euro-Freigrenze

Sachbezüge bis 50 Euro monatlich sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Wird diese Freigrenze nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Typische Anwendungsfälle sind Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine und Freizeitangebote. Die Anwendung der Freigrenze ist im Einzelfall sorgfältig von anderen Pauschalversteuerungsregelungen abzugrenzen, etwa nach § 37b EStG.

Warengutscheine

Gutscheine gelten als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die sogenannten ZAG-Kriterien erfüllen, also auf einen bestimmten Verwendungszweck oder eine begrenzte Akzeptanzstellengruppe beschränkt sind. Eine allgemein einsetzbare Prepaid-Visa-Karte oder ein Amazon-Gutschein fällt dagegen unter Barlohn, unabhängig von der Bezeichnung.

Sachbezugswerte Verpflegung 2026

Für freie Mahlzeiten gelten 2026 folgende amtliche Werte: Frühstück 2,37 Euro, Mittag- und Abendessen je 4,57 Euro pro Kalendertag. Zahlt der Mitarbeiter mindestens diesen Betrag selbst, entsteht kein geldwerter Vorteil.

Betriebsveranstaltungen 2026

Bis zu 110 Euro je Teilnehmer und Veranstaltung sind steuerfrei, für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Der Betrag von 110 Euro ist ein Freibetrag, nur der übersteigende Betrag wird steuerpflichtig.

Hinweis:

Die Pauschalversteuerung mit 25 % ist seit 1.1.2026 nur noch zulässig, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebsteils oder des gesamten Betriebs offensteht. Dies gilt sowohl für den Überschreitungsbetrag bei den ersten zwei Veranstaltungen als auch für eine dritte Veranstaltung.

Jobticket und Gesundheitsförderung

Das Jobticket ist steuerfrei, wenn es zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Das gilt auch für das Deutschlandticket. Wird es per Entgeltumwandlung finanziert, entfällt die Steuerfreiheit, dann ist eine Pauschalversteuerung mit 15 Prozent möglich.

Für betriebliche Gesundheitsförderung können bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei gewährt werden, aber nur für zertifizierte Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch V. Die Übernahme von Fitnessstudio-Mitgliedsbeiträgen fällt nicht darunter, auch wenn das Studio Rückentraining anbietet.

Ein falscher Gutschein, ein nicht ZAG-konformer Benefit - und schon wird aus einem steuerfreien Vorteil ein beitragspflichtiger Lohnbestandteil. Rückwirkend, mit Zinsen.

Bei LOHN24 prüfen wir Ihre Benefit-Strukturen systematisch auf Abrechnungssicherheit. Sprechen Sie uns an.

Sie brauchen Unterstützung?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Telefon: +49 30 6840881-499

E-Mail: beratung@lohn24.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter "Lohnenswert" und bleiben Sie immer informiert.
Erhalten Sie wöchentliche Updates zu gesetzlichen Änderungen, Payroll-Trends und praxisnahe Tipps rund um Mitarbeiterverwaltung und Gehaltsabrechnung.

LOHN24 ist ein spezialisiertes Lohnbüro mit Sitz in Berlin, das bundesweit die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung für Unternehmen und Steuerberater übernimmt – digital, effizient und rechtssicher.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden