Risiko Scheinselbständigkeit
Viele Unternehmen arbeiten mit Freelancern, Beratern und Honorarkräften. Das schafft Flexibilität, birgt allerdings auch Risiken – Stichwort Scheinselbständigkeit.
Wird eine Person als Selbständiger beauftragt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer eingesetzt, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschläge, Steuernachforderungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen. Es lohnt sich also, dieses brisante Thema näher zu beleuchten.
Was ist Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand auf dem Papier selbständig ist, in der Praxis aber wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet.
Entscheidend ist nicht allein der Vertrag. Die Deutsche Rentenversicherung und die Clearingstelle prüfen vor allem, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird. Ein perfekt formulierter Freelancer-Vertrag hilft wenig, wenn die Person im Alltag wie ein interner Mitarbeiter gesteuert wird. Entscheidend ist immer eine Gesamtabwägung, kein einzelnes Merkmal entscheidet allein.
Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, kann das für bis zu vier Jahre rückwirkend teuer werden. Bei Vorsatz drohen noch härtere Konsequenzen.
Die wichtigsten Kriterien
Ein zentrales Indiz ist die Eingliederung in die Betriebsorganisation. Wer einen festen Arbeitsplatz nutzt, eine interne E-Mail-Adresse hat, regelmäßig an Teammeetings teilnimmt, in Dienstpläne eingebunden ist oder wie ein Kollege geführt wird, rückt gefährlich nah an ein Arbeitsverhältnis.
Ebenso wichtig ist die Weisungsgebundenheit. Gibt das Unternehmen Zeit, Umfang und Ort der Arbeit vor, spricht das gegen echte Selbständigkeit. Typische Warnsignale sind feste Arbeitszeiten, Anwesenheitspflichten, Schichtdienste, detaillierte Arbeitsanweisungen und Freigabeprozesse wie bei festen Mitarbeitern.
Auch das Unternehmerrisiko zählt. Selbständige investieren in Ausstattung, Software, Marketing, Büro und Außenauftritt. Sie tragen Haftungsrisiken und können Gewinn oder Verlust machen. Wer dagegen ausschließlich mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers arbeitet, keine eigenen Betriebskosten hat und faktisch ein fixes Honorar wie ein Gehalt erhält, wirkt eher wie ein abhängig. Beschäftigter.
Kritisch ist außerdem wirtschaftliche Abhängigkeit. Nach der sogenannten 5/6-Regelung liegt ein starkes Risikosignal vor, wenn mehr als fünf Sechstel des Umsatzes von einem einzigen Auftraggeber stammen. Diese Regel betrifft zunächst die Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbständiger. Sie ist kein automatischer Beweis für Scheinselbständigkeit, aber ein gravierendes Warnsignal.
Treffen wirtschaftliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit, Eingliederung und fehlendes Unternehmerrisiko zusammen, wird es in der Prüfung schnell kritisch.
Checkliste für die Personalabteilung
Vor der Beauftragung externer Kräfte sind Antworten auf die folgenden Fragen wichtig:
- Arbeitet die Person über Monate wie ein festes Teammitglied?
- Gibt es feste Arbeitszeiten oder Anwesenheitspflichten?
- Stellt das Unternehmen Arbeitsmittel, Software und Infrastruktur vollständig?
- Hat die Person mehrere Auftraggeber, eine eigene Website, ein eigenes Büro oder eigene Marketingaktivitäten?
- Ist die Vergütung ergebnisorientiert oder eher ein Stundenlohn mit Gehaltscharakter?
Je häufiger die Antwort in Richtung abhängiger Beschäftigung geht, desto dringender sollte gehandelt werden: Zusammenarbeit anpassen, Wechsel in ein Arbeitsverhältnis prüfen oder ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung einleiten.
Wie immer im Personalwesen ist auch in diesem sensiblen Bereich eine vollständige Dokumentation unabdingbar. Unternehmen sollten schriftlich festhalten, warum sie von selbständiger Tätigkeit ausgehen und welche Indizien dafür sprechen.
FAQ: Scheinselbständigkeit
Was ist Scheinselbständigkeit? Eine Person wird formal als Selbständiger beauftragt, arbeitet tatsächlich aber wie ein abhängig Beschäftigter.
Wer prüft Scheinselbständigkeit? Vor allem die Deutsche Rentenversicherung, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Statusfeststellungsverfahren.
Was ist das größte Risiko für Unternehmen? Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschläge, Steuernachforderungen, Bußgelder und mögliche strafrechtliche Folgen.
Reicht ein guter Freelancer-Vertrag aus? Nein. Entscheidend ist die gelebte Praxis, nicht nur der Vertrag.
Wann ist ein Statusfeststellungsverfahren sinnvoll? Bei Zweifelsfällen, langfristigen Einsätzen oder wirtschaftlich abhängigen Auftragnehmern.
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