Reform des Arbeitszeitgesetzes - was Arbeitgeber wissen müssen
Flexibilisierung mit Risiken: Was Unternehmen und Steuerberater wissen müssen
Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt im Juni 2025 für Gesprächsstoff. Ziel ist mehr Flexibilität – aber auch strengere Kontrollen und neue Haftungsrisiken. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen sowie Steuerberater stellt sich jetzt die Frage: Was ist schon verbindlich? Und wo drohen Fallstricke?
Die fünf zentralen Reformpunkte im Überblick
1. 12 - Stunden - Tage möglich?
Künftig sollen mit Betriebsrat Ausnahmen bis 12 Stunden täglich erlaubt sein – noch ist das aber kein geltendes Recht.
2. 48 - Stunden - Woche statt 8 - Stunden - Tag
Die Reform will eine Wochenarbeitszeit von max. 48 Stunden EUkonform festlegen – längere Tage wären dann möglich, solange die Wochengrenze eingehalten wird.
3. Ruhezeitverkürzung bei Notfällen
Bei echten betrieblichen Notlagen soll die Ruhezeit auf 9 Stunden reduziert werden dürfen – mit Ausgleichspflicht.
4. Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Der Grundsatz ist bereits durch EuGH und BAG vorgegeben. Geplant ist ein digitales Stufenmodell mit Übergangsfristen – bis zu 5 Jahre für kleine Betriebe.
5. Strengere Sanktionen & Haftung
Bußgelder bis 30.000 € und persönliche Geschäftsführerhaftung drohen bei systematischen Verstößen – das erhöht den Handlungsdruck.
Was jetzt zu tun ist
- Arbeitszeitmodelle überprüfen – auch hinsichtlich Ruhezeiten und Flexibilität
- Digitale Zeiterfassung vorbereiten – besser heute als morgen
- Haftungsrisiken durch klare Prozesse minimieren
Fazit für Arbeitgeber
Noch ist nicht alles Gesetz – doch die Richtung ist eindeutig. Wer sich jetzt vorbereitet, sichert sich rechtlich ab. Lohn24 unterstützt Sie bei der Umstellung auf digitale Zeiterfassung und bei der rechtskonformen Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.
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