PKV-Beiträge: Ab 2026 digital über ELStAM
Christoph Hacker
•
(veröffentlicht am 21. August 2025)
Auswirkungen trotz ausgelagerter Payroll
Auch wenn die Lohnabrechnung extern erstellt wird, sind Unternehmen für die vollständige Datenübermittlung verantwortlich. Ohne die elektronisch vorliegenden PKV-Werte kann das Payroll-System keinen korrekten Steuerabzug berechnen. Das macht klare Abstimmungen zwischen interner Personalabteilung, Beschäftigten und Abrechnungsdienstleister erforderlich. Besonders bei Steuerklassen V oder VI, bei mitversicherten Personen ohne eigenes Versicherungsverhältnis und bei Widersprüchen gegen die Datenübermittlung ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten.Handlungsbedarf bis Ende 2025
Unternehmen sollten sicherstellen, dass die ELStAM-Anbindung rechtzeitig auf den neuen Datenstandard vorbereitet ist. Beschäftigte mit privater Krankenversicherung müssen frühzeitig informiert werden – nicht nur über den Ablauf, sondern auch über mögliche Nettoauswirkungen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, interne Prozesse so zu gestalten, dass Änderungen oder Widersprüche zur Datenübermittlung schnell erkannt und geklärt werden. Die Übergangsphase, in der Ersatzbescheinigungen noch zugelassen sind, gilt nur begrenzt für die Jahre 2026 und 2027.Weniger Papier, mehr Verantwortung
Der digitale Datenaustausch reduziert den Verwaltungsaufwand, verlangt aber gut vorbereitete Systeme und klare Kommunikationswege. Wer frühzeitig handelt, sorgt für reibungslose Abrechnungen, vermeidet steuerliche Nachteile für Beschäftigte und schafft Transparenz im gesamten Prozess.Sie brauchen Unterstützung?
Jetzt Kontakt aufnehmen
Telefon: +49 30 6840881-499 E-Mail: beratung@lohn24.deCheckliste_PKV-Datenaustausch.pdf
application/pdf
102.1 kB
Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen.
Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden