Neues Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Christoph Hacker
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(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)
Was sich konkret ändert
Insbesondere vier Dinge sollte man über das neue Gesetz wissen:- Die FKS darf automatisierte Risikoprofile und Datenabgleiche nutzen, um Verdachtsmomente zu identifizieren.
- Die Zahl der Zielbranchen wird erweitert, auch kleinere Handwerksbetriebe können betroffen sein.
- Arbeitgeber müssen alle beschäftigungsrelevanten Unterlagen lückenlos und elektronisch vorhalten – einschließlich Zeiterfassung, Sozialversicherungsmeldungen und Arbeitsverträgen.
- Identitätsprüfungen der Beschäftigten können künftig auch digital und ohne Amtshilfe erfolgen.
Korrekt arbeiten reicht nicht
Die Neuregelung betrifft nicht nur die Schattenwirtschaft. Sie erfordert von allen betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an Ordnung, Dokumentation und technischer Nachvollziehbarkeit. Auch ausgelagerte Prozesse wie die Lohnabrechnung entbinden nicht von der Nachweis- und Mitwirkungspflicht. LOHN24 stellt sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Daten vollständig und digital verfügbar sind. Die Pflicht, Arbeitszeiten, Verträge und Mitarbeitereinsätze intern klar zu dokumentieren, bleibt jedoch beim Unternehmen. Nur mit abgestimmten Prozessen zwischen Betrieb und Payroll-Dienstleister ist eine rechtssichere Umsetzung gewährleistet.Sie brauchen Unterstützung?
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