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Neues Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

Neues Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

Christoph Hacker
(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)

Mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verstärkt der Gesetzgeber ab 2026 die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Ziel ist es, organisierte Formen illegaler Beschäftigung wirksamer zu bekämpfen. Doch auch rechtstreue Unternehmen müssen sich auf verschärfte Anforderungen einstellen.

Besonders betroffen sind Branchen mit erhöhtem Risiko – darunter Baugewerbe, Pflege, Gastronomie, Gebäudereinigung sowie auch Friseur- und Kosmetikbetriebe. Wer geprüft wird, muss alle Unterlagen vollständig, digital und jederzeit abrufbar vorlegen können.

Was sich konkret ändert

Insbesondere 4 Dinge sollte man über das neue Gesetz wissen:

 ·       Die FKS darf automatisierte Risikoprofile und Datenabgleiche nutzen, um Verdachtsmomente zu identifizieren

·       Die Zahl der Zielbranchen wird erweitert, auch kleinere Handwerksbetriebe können betroffen sein

·       Arbeitgeber müssen alle beschäftigungsrelevanten Unterlagen lückenlos und elektronisch vorhalten – einschließlich Zeiterfassung, Sozialversicherungsmeldungen und Arbeitsverträgen.

·       Identitätsprüfungen der Beschäftigten können künftig auch digital und ohne Amtshilfe erfolgen

Fehlen Unterlagen oder bestehen Unklarheiten, kann dies zu Beitragsnachforderungen, Bußgeldern oder zur Einschätzung eines Ordnungswidrigkeitstatbestands führen, auch wenn keine bewusste Schwarzarbeit vorliegt.

Korrekt arbeiten reicht nicht

Die Neuregelung betrifft nicht nur die Schattenwirtschaft. Sie erfordert von allen betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an Ordnung, Dokumentation und technischer Nachvollziehbarkeit. Auch ausgelagerte Prozesse wie die Lohnabrechnung entbinden nicht von der Nachweis- und Mitwirkungspflicht.

LOHN24 stellt sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Daten vollständig und digital verfügbar sind. Die Pflicht, Arbeitszeiten, Verträge und Mitarbeitereinsätze intern klar zu dokumentieren, bleibt jedoch beim Unternehmen. Nur mit abgestimmten Prozessen zwischen Betrieb und Payroll-Dienstleister ist eine rechtssichere Umsetzung gewährleistet.

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