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Neue Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2025

Neue Pfändungsfreigrenzen seit Juli 2025

Chistoph Ludwigs
(veröffentlicht am 10. Juli 2025)

Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag beträgt nun 1.555 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich unmittelbar auf die Lohnabrechnung aus und muss seit Juli berücksichtigt werden. Auch wenn die Abrechnung durch einen Payroll-Dienstleister erfolgt, bleibt die korrekte Bereitstellung der relevanten Daten in der Verantwortung des Arbeitgebers. Versäumnisse können zu fehlerhaften Abrechnungen oder Haftungsfragen führen.

Was sich geändert hat

Die Pfändungsfreigrenzen wurden turnusgemäß angepasst und gelten nun bis zum 30. Juni 2026. Der neue Grundbetrag liegt bei 1.555 Euro pro Monat. Maßgeblich für die konkrete Berechnung ist weiterhin die Pfändungstabelle nach § 850c Zivilprozessordnung.

Je nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen erhöht sich die Freigrenze. Diese Informationen müssen dem Abrechnungsdienstleister vollständig und aktuell vorliegen, damit die Pfändung korrekt umgesetzt werden kann.

Sonderregelung bei Unterhaltspfändungen

Pfändungen wegen Unterhaltsforderungen unterliegen besonderen Vorschriften. In diesen Fällen können deutlich niedrigere Freibeträge gelten. Arbeitgeber müssen daher den genauen Inhalt des Pfändungsbeschlusses prüfen und sicherstellen, dass dieser eindeutig an den Dienstleister übermittelt wird.

Empfehlung für Unternehmen

Damit Pfändungen gesetzeskonform und korrekt in der Entgeltabrechnung verarbeitet werden, sollten Arbeitgeber:

  • aktuelle Pfändungsbeschlüsse zeitnah weiterleiten
  • Stammdaten regelmäßig auf Richtigkeit prüfen
  • bei neuen Pfändungen oder Änderungen schnell Rücksprache mit dem Payroll-Dienstleister halten

Fazit

Die neuen Freigrenzen bringen Änderungen mit sich, die direkt in der Lohnabrechnung wirksam werden. Ihr Payroll-Dienstleister übernimmt die fachlich korrekte Umsetzung – entscheidend ist jedoch, dass relevante Informationen vollständig und rechtzeitig vorliegen. Unternehmen sollten die internen Abläufe rund um Pfändungen klar definieren, um Fehler und Rückfragen zu vermeiden.

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