Nachtzuschläge: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Anhebung von Nachtarbeitszuschlägen gekippt. Die Begründung: Gerichte dürfen Tarifverträge auf Willkür prüfen – aber nicht eig...
Das Bundesverfassungsgericht hat Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Anhebung von Nachtarbeitszuschlägen gekippt. Die Begründung: Gerichte dürfen Tarifverträge auf Willkür prüfen – aber nicht eigenmächtig ändern. Eine gerichtliche Anpassung verletzt die Tarifautonomie.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Bestehende tarifliche Zuschlagsregelungen – etwa für regelmäßige vs. unregelmäßige Nachtarbeit – behalten Gültigkeit, solange sie sachlich begründet und nicht willkürlich sind.
Unser Hinweis
Unternehmen sollten tarifliche Zuschlagsregelungen regelmäßig prüfen – Änderungen können nur durch die Tarifparteien selbst erfolgen.