Nachtzuschläge: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Chistoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 30. Juni 2025)
Das Bundesverfassungsgericht hat Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Anhebung von Nachtarbeitszuschlägen gekippt. Die Begründung: Gerichte dürfen Tarifverträge auf Willkür prüfen – aber nicht eigenmächtig ändern. Eine gerichtliche Anpassung verletzt die Tarifautonomie.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Bestehende tarifliche Zuschlagsregelungen – etwa für regelmäßige vs. unregelmäßige Nachtarbeit – behalten Gültigkeit, solange sie sachlich begründet und nicht willkürlich sind.
Unser Hinweis: Unternehmen sollten tarifliche Zuschlagsregelungen regelmäßig prüfen – Änderungen können nur durch die Tarifparteien selbst erfolgen.
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