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Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Schutzfristen

Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Schutzfristen

Chistoph Ludwigs
(veröffentlicht am 30. Juni 2025)

Was Arbeitgeber über die neue Regelung bei Fehlgeburten wissen müssen

Zum 1. Juni 2025 trat eine wichtige Neuregelung im Mutterschutzrecht in Kraft: Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, erhalten erstmals einen gesetzlich geregelten Schutzzeitraum – abgestuft nach dem Schwangerschaftsfortschritt. Für Arbeitgeber heißt das: neue Pflichten in der Abrechnung, mehr Sensibilität im Umgang und klare Dokumentationsanforderungen.

Die neuen Schutzzeiten im Überblick 

  • Ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz

Die betroffene Mitarbeiterin kann selbst entscheiden, ob sie die volle Schutzfrist nutzt oder früher zurückkehrt – ein Novum mit praktischen Auswirkungen für die Lohnabrechnung.

Was Unternehmen beachten müssen

  • Mutterschaftsgeldanspruch besteht: Krankenkasse zahlt, Arbeitgeber leisten Zuschuss – wie im klassischen Mutterschutz.
  • U2Erstattung greift: Arbeitgeber erhalten alle Kosten über das U2Verfahren zurück. Wichtig: Der Tag der Fehlgeburt gilt als „mutmaßlicher Entbindungstag“.
  • Ärztliches Attest erforderlich: Für die Erstattung ist ein Nachweis mit Schwangerschaftswoche notwendig.

Unser Tipp

  •  Schutzfristen korrekt im Abrechnungssystem hinterlegen
  • U2Erstattung vollständig beantragen
  • HRTeams für den sensiblen Umgang schulen

 Fazit für Arbeitgeber

Die neue Regelung schafft Klarheit und Sicherheit – für Frauen und Unternehmen. Lohn24 unterstützt Sie bei der korrekten Umsetzung in der Lohnabrechnung und bei der sensiblen Kommunikation.

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