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Aktuelles aus der Lohnabrechnung

Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Schutzfristen

Von Tanya Noske·30. Juni 2025
Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Schutzfristen

Was Arbeitgeber über die neue Regelung bei Fehlgeburten wissen müssen

Zum 1. Juni 2025 trat eine wichtige Neuregelung im Mutterschutzrecht in Kraft: Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, erhalten erstmals einen gesetzlich geregelten Schutzzeitraum – abgestuft nach dem Schwangerschaftsfortschritt. Für Arbeitgeber heißt das: neue Pflichten in der Abrechnung, mehr Sensibilität im Umgang und klare Dokumentationsanforderungen.

Die neuen Schutzzeiten im Überblick

  • Ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz

Die betroffene Mitarbeiterin kann selbst entscheiden, ob sie die volle Schutzfrist nutzt oder früher zurückkehrt – ein Novum mit praktischen Auswirkungen für die Lohnabrechnung.

Was Unternehmen beachten müssen

  • Mutterschaftsgeldanspruch besteht: Krankenkasse zahlt, Arbeitgeber leisten Zuschuss – wie im klassischen Mutterschutz.
  • U2-Erstattung greift: Arbeitgeber erhalten alle Kosten über das U2-Verfahren zurück. Wichtig: Der Tag der Fehlgeburt gilt als „mutmaßlicher Entbindungstag“.
  • Ärztliches Attest erforderlich: Für die Erstattung ist ein Nachweis mit Schwangerschaftswoche notwendig.

Unser Tipp

  • Schutzfristen korrekt im Abrechnungssystem hinterlegen
  • U2-Erstattung vollständig beantragen
  • HR-Teams für den sensiblen Umgang schulen

Unser Service: der Mutterschutz-Rechner

Sie möchten Fristen und Zahlungen im Mutterschutz schnell und verlässlich berechnen? Dann nutzen Sie den Mutterschutz-Rechner von LOHN24. Das digitale Tool unterstützt Sie dabei, alle relevanten  Eckdaten im Blick zu behalten:

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