LOHN24
Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Schutzfristen

Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Schutzfristen

Tanya Noske
(veröffentlicht am 30. Juni 2025)

Was Arbeitgeber über die neue Regelung bei Fehlgeburten wissen müssen

Zum 1. Juni 2025 trat eine wichtige Neuregelung im Mutterschutzrecht in Kraft: Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, erhalten erstmals einen gesetzlich geregelten Schutzzeitraum – abgestuft nach dem Schwangerschaftsfortschritt. Für Arbeitgeber heißt das: neue Pflichten in der Abrechnung, mehr Sensibilität im Umgang und klare Dokumentationsanforderungen.

Die neuen Schutzzeiten im Überblick

  • Ab der 13. Woche: 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. Woche: 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Woche: 8 Wochen Mutterschutz

Die betroffene Mitarbeiterin kann selbst entscheiden, ob sie die volle Schutzfrist nutzt oder früher zurückkehrt – ein Novum mit praktischen Auswirkungen für die Lohnabrechnung.

Was Unternehmen beachten müssen

  • Mutterschaftsgeldanspruch besteht: Krankenkasse zahlt, Arbeitgeber leisten Zuschuss – wie im klassischen Mutterschutz.
  • U2-Erstattung greift: Arbeitgeber erhalten alle Kosten über das U2-Verfahren zurück. Wichtig: Der Tag der Fehlgeburt gilt als „mutmaßlicher Entbindungstag“.
  • Ärztliches Attest erforderlich: Für die Erstattung ist ein Nachweis mit Schwangerschaftswoche notwendig.

Unser Tipp

  • Schutzfristen korrekt im Abrechnungssystem hinterlegen
  • U2-Erstattung vollständig beantragen
  • HR-Teams für den sensiblen Umgang schulen

Unser Service: der Mutterschutz-Rechner

Sie möchten Fristen und Zahlungen im Mutterschutz schnell und verlässlich berechnen? Dann nutzen Sie den Mutterschutz-Rechner von LOHN24. Das digitale Tool unterstützt Sie dabei, alle relevanten  Eckdaten im Blick zu behalten:

Mutterschutz-Rechner

Sie brauchen Unterstützung?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Telefon: +49 30 6840881-499

E-Mail: beratung@lohn24.de

Selbstverständlich – inklusive Erstattungsanträge und Fristenüberwachung.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden
Mutterschutz nach Fehlgeburt - neue Schutzfristen