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Minijob und Krankenversicherung 2026

Minijob und Krankenversicherung 2026

Karola Müller-Thiel
(veröffentlicht am 15. Dezember 2025)

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Verdienstgrenzen für Minijobs. Das hat direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und die  Krankenversicherung. Auch wenn Minijobber nicht gesetzlich pflichtversichert sind, müssen die Arbeitgeber in vielen Fällen Pauschalbeiträge abführen. Fehler bei der Einordnung führen schnell zu Nachzahlungen oder Bußgeldern. 

Die Minijob-Grenze steigt ab 1. Januar 2026 von 556 € auf 603 € pro Monat. Dies geschieht durch die Koppelung dieser Grenze an den Mindestlohn, der im kommenden Jahr auf 13,90 € pro Stunde steigt.

Krankenversicherung von Minijobbern

Geringfügig Beschäftigte sind nicht über ihre geringfügige Beschäftigung krankenversichert, haben in der Regel allerdings eine anderweitige Absicherung. Besteht eine gesetzliche Krankenversicherung aus einer anderen Quelle, muss der Arbeitgeber fast immer den Pauschalbeitrag von 13 % zahlen.

Beispiele

Minijobber mit Hauptbeschäftigung oder gesetzlicher Rente

Diese Personen sind über ihre Haupttätigkeit bzw. ihre Rente gesetzlich versichert. • Der Minijob bleibt für den Beschäftigten beitragsfrei • Der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag von 13 %

Minijobber in der Familienversicherung

Die Familienversicherung gilt bis zu bestimmten monatlichen Einkommensgrenzen. • allgemeine Einkommensgrenze 2026: 565 € • bei Minijobbern ohne weiteres Einkommen: 603 €

Wird die Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und der Minijobber muss sich selbst versichern.

Studenten

Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten häufig familienversichert, danach meistens in der studentischen Krankenversicherung. • Minijob bis 603 € bleibt für den Beschäftigten beitragsfrei • Der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag von 13 %

Bezieher von Bürgergeld oder ALG I

Die Krankenversicherung erfolgt über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. • Der Minijob ist für den Beschäftigten beitragsfrei • Der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Hier wird das Minijob-Einkommen oft zur Beitragsberechnung herangezogen. • Eine Beitragspflicht für Beschäftigte ist möglich • Der Arbeitgeber zahlt dennoch 13 % Pauschalbeitrag

Privat Krankenversicherte

Privatversicherte Minijobber lösen keinen Pauschalbeitrag aus. • Der Arbeitgeber zahlt keine 13 % Pauschalbeitrag • Es werden nur Rentenversicherungsbeiträge und Umlagen abgeführt

Mehrere Minijobs

Übt eine Person mehrere Minijobs gleichzeitig aus, werden die Verdienste zusammengerechnet. Liegt der Gesamtverdienst 2026 nicht oberhalb von 603 Euro im Monat, gelten alle Tätigkeiten weiterhin als Minijobs. Wird die Grenze überschritten, werden sämtliche Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig und damit der regulären Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterworfen.

Midijobs

Im Verdienstbereich (2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro) besteht automatisch eine Sozialversicherungspflicht. Die Arbeitnehmer profitieren in diesem Übergangsbereich von reduzierten Beiträgen, während die Arbeitgeber ihren vollen Beitragsanteil leisten.

Meldepflicht bei kurzfristigen Beschäftigungen

Bei kurzfristigen Beschäftigungen müssen Arbeitgeber die Krankenversicherungsart des Beschäftigten angeben. Kennzeichen 1 steht für gesetzlich Versicherte, Kennzeichen 2 für privat oder anderweitig versicherte Personen.

Fazit

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Versicherungsstatus richtig festgestellt wird, die Pauschalbeiträge korrekt angewendet werden, die Verdienstgrenze von 603 Euro ab 2026 berücksichtigt wird, bestehende Mehrfachbeschäftigungen in die Bewertung einfließen und die Meldungen an die Minijob-Zentrale vollständig und zutreffend erfolgen. Fehler bei der Einstufung führen häufig zu Nachzahlungen und zusätzlichen Haftungsrisiken.

FAQ: Minijob & Krankenversicherung 2026

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026? 603 € monatlich, bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde.

Wann muss der Arbeitgeber Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Bei gesetzlich krankenversicherten Minijobbern fällt ein Pauschalbeitrag von 13 % an.

Was passiert bei mehreren Minijobs? Wird die Gesamtsumme von 603 € überschritten, tritt Sozialversicherungspflicht ein.

Gilt die Familienversicherung auch bei 603 € Einkommen? Das gilt nur, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Bei Zusatzeinkommen gilt die Grenze von 565 €.

Wie unterstützt LOHN24 bei Minijobs? LOHN24 übernimmt die gesamte Abrechnung, Prüfung und Dokumentation – inklusive aller Meldungen an die Minijob-Zentrale.

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