Kurzfristiger Auslandseinsatz – rechtlich alles im Griff?
Sandra Hahn
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(veröffentlicht am 01. Oktober 2025)
Was gilt – und worauf kommt es an?
Antrag vor Reisebeginn
Die A1-Bescheinigung muss vor Beginn des Einsatzes beantragt und vorliegen – auch bei nur einem Einsatztag.Pflicht zur Antragstellung
Zuständig ist der Arbeitgeber. Die Beantragung erfolgt elektronisch.Keine Ausnahme bei kurzen Einsätzen
Auch Schulungen, Messen oder kurzfristige Projektarbeiten fallen unter die Regelung, unabhängig von Dauer oder Ort.Häufige Prüfungen im Ausland
Kontrollbehörden verlangen die A1-Bescheinigung immer öfter bereits am Einsatzort. Fehlt sie, drohen Bußgelder oder der Ausschluss von der Tätigkeit.Relevanz für Auftraggeber
Auch Kundenunternehmen können in Haftung geraten, wenn Subunternehmer oder Zeitarbeitskräfte nicht korrekt abgesichert sind. Die Pflicht trifft somit nicht nur den Arbeitgeber direkt, sondern beeinflusst die gesamte Liefer- oder Leistungskette – insbesondere bei Bauprojekten, Infrastrukturmaßnahmen oder Industrieeinsätzen.Die A1-Bescheinigung ist Pflicht
Der Verzicht auf die A1-Bescheinigung ist kein Kavaliersdelikt. Wer regelmäßig Personal ins Ausland entsendet, muss klare Prozesse etablieren und Zuständigkeiten definieren. Nur so lassen sich Verzögerungen, Sanktionen oder Ausschlüsse vermeiden. LOHN24 unterstützt Unternehmen bei der digitalen Beantragung und Dokumentation der A1-Bescheinigungen. Voraussetzung ist ein strukturierter Prozess zwischen Einsatzplanung, Personalabteilung und Lohnabrechnung. Wer diesen Weg geht, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch Auftraggeber und Kundenbeziehungen.Sie brauchen Unterstützung?
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