Kurzfristige Aushilfen – praktisch, aber nicht ohne Risiko
Viele Unternehmen nutzen kurzfristige Minijobs zur Abdeckung von saisonalen Spitzen, Projektarbeit oder Urlaubsvertretung. Die Vorteile liegen auf der Hand: geringe Lohnnebenkosten, schnelle Verfügbarkeit und hohe Flexibilität. Doch was in der Praxis unkompliziert erscheint, ist rechtlich exakt geregelt – insbesondere dann, wenn mehrere Einsätze innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzutreffen.
Wird die zulässige Höchstdauer überschritten oder die Sozialversicherungsfreiheit falsch beurteilt, droht im Nachhinein Versicherungspflicht. Das kann zu Nachzahlungen und Rückfragen bei Betriebsprüfungen führen.
Die wichtigsten Regeln
Kurzfristige Beschäftigungen sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie von vornherein befristet sind, die zulässige Einsatzdauer im Kalenderjahr nicht überschreiten und keine Berufsmäßigkeit vorliegt:
Zeitgrenzen
Maximal 3 Monate (entspricht 90 Kalendertagen) oder alternativ 70 Arbeitstage pro Jahr – auch bei mehreren Arbeitgebern.
Mehrere Einsätze
Bereits absolvierte Beschäftigungen im selben Jahr müssen vor jeder neuen Tätigkeit abgefragt und dokumentiert werden.
Meldung bei der Minijob-Zentrale
Arbeitgeber erhalten eine Rückmeldung zu früheren Einsätzen – diese ist aufzubewahren
Die Berufsmäßigkeitsprüfung
Eine kurzfristige Beschäftigung bleibt nur dann versicherungsfrei, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Tätigkeit nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Beispiele:
· Studenten in den Semesterferien: in der Regel nicht berufsmäßig → versicherungsfrei.
· Arbeitslose oder Personen ohne weitere Haupterwerbstätigkeit: hier liegt oft Berufsmäßigkeit vor → Versicherungspflicht.
· Rentner oder Hausfrauen: abhängig von der individuellen Lebenssituation, daher im Einzelfall zu prüfen.
Typische Fehlerquellen
Die Zusammenrechnung mehrerer Einsätze ist besonders relevant bei Ferienjobs, Veranstaltungshelfern oder branchenüblichen Aushilfen. Fehler entstehen häufig durch unvollständige Angaben beim Einstellungsgespräch oder fehlende Rückmeldung des Arbeitnehmers zu Vorbeschäftigungen.
Minijob ist nicht gleich Minijob
Kurzfristige Beschäftigungen bieten steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen bleiben in der Pflicht, vor jedem Einsatz eine vollständige Prüfung vorzunehmen und die Angaben korrekt zu dokumentieren.
LOHN24 sorgt für eine regelkonforme Abrechnung, wenn die Informationen zu Vorbeschäftigungen rechtzeitig und vollständig vorliegen. Ein standardisierter Fragebogen zur Einstellung hilft, Fehler zu vermeiden und Prüfungsrisiken zu reduzieren.
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