Kurzarbeit 2025 - neue Welle, neue Regeln
Warum Unternehmen jetzt besonders sorgfältig abrechnen müssen
Kurzarbeit erlebt 2025 ein Comeback – über 240.000 Beschäftigte waren allein im Februar betroffen. Besonders hart trifft es Industrie, Maschinenbau und exportorientierte Unternehmen. Doch mit der Rückkehr der Kurzarbeit steigt auch der Verwaltungsaufwand. Wer jetzt nicht sauber abrechnet, riskiert Rückforderungen und Frust bei den Mitarbeitern.
Was sich 2025 geändert hat – und worauf Sie achten müssen:
- Bezugsdauer verlängert: Kurzarbeitergeld (KUG) kann bis zu 24 Monate gezahlt werden – das bietet Planungssicherheit, erfordert aber exakte Prozesse.
- Negativsalden verpflichtend: Seit Juli 2023 müssen Minusstunden aufgebaut werden, bevor KUG greift – das muss dokumentiert werden.
- Aufstockungen korrekt berücksichtigen: Viele Tarifverträge sehen Aufzahlungen vor – diese müssen sauber berechnet und dokumentiert werden.
Digitale Lösungen als Erfolgsfaktor
Digitale Lohnsysteme helfen bei der revisionssicheren Abrechnung. Wer automatisiert arbeitet, spart Zeit – und schützt sich vor Fehlern.
Steuerliche Fallstricke
Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei – erhöht aber durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast am Jahresende. Arbeitgeber sollten Mitarbeiter rechtzeitig informieren.
Unser Tipp
- Kurzarbeit digital verwalten
- Aufstockungen korrekt erfassen
- Minusstunden dokumentieren
- Steuerfolgen transparent machen
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