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Krank zur Arbeit gehen – ist das möglich?

Krank zur Arbeit gehen – ist das möglich?

Karola Müller-Thiel
(veröffentlicht am 17. Februar 2026)

Immer wieder arbeiten Beschäftigte trotz Krankschreibung, weil sie sich wieder gesund fühlen. Das ist nicht grundsätzlich verboten, doch aus Arbeitgebersicht müssen einige Dinge dringend beachtet werden, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden. 

Die Bedeutung einer Krankschreibung

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zunächst eine Prognose, bis zu welchem Zeitpunkt der Mitarbeiter voraussichtlich nicht arbeiten kann. Sie verbietet jedoch eine vorzeitige Wiederaufnahme der Arbeit nicht generell. Wenn sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeitsfähig fühlt, darf er/sie grundsätzlich arbeiten. Eine „Gesundschreibung“ ist im deutschen System nicht vorgesehen. Wer wieder arbeitet, gilt faktisch als arbeitsfähig, auch wenn die Bescheinigung formal noch läuft.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Entscheidend ist jedoch die objektive Arbeitsfähigkeit. Manchmal fühlen sich Beschäftigte wieder fit, sind aber in Wahrheit noch nicht ganz gesund. An dieser Stelle kommt die Verantwortung des Unternehmens ins Spiel. Arbeitgeber müssen die Gesundheit ihrer Leute schützen und dürfen niemanden einsetzen, der offensichtlich nicht belastbar ist.

Fühlen sich Beschäftigte trotz Krankenschein arbeitsfähig, muss deshalb zwingend ein Gespräch mit den Betroffenen geführt werden, um zu überprüfen, ob tatsächlich eine Arbeitsfähigkeit vorliegt. Hierbei genügt üblicherweise die Aussage des oder der Beschäftigten, doch bei Zweifeln sollte der Arbeitgeber auf die Bremse treten. Gerade bei körperlich belastender Arbeit, Tätigkeiten mit Maschinen oder mit Gefahrstoffen ist Zurückhaltung geboten. Auch bei ansteckenden Erkrankungen kann der Arbeitgeber die Rückkehr aus Gründen des Gesundheitsschutzes ablehnen.

Versicherungsschutz bleibt grundsätzlich bestehen

Ein weitverbreiteter Irrtum lautet, dass bei Arbeit trotz Krankschreibung kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. In Wahrheit greift dieser grundsätzlich auch während einer laufenden Krankschreibung, ebenso der Schutz auf dem Weg zur Arbeit.

Allerdings darf die Tätigkeit die Genesung nicht gefährden. Wenn es zu einem Unfall kommt und sich anschließend herausstellt, dass der Mitarbeiter objektiv nicht arbeitsfähig war, können haftungsrechtliche Fragen aufkommen. Auch deshalb ist eine saubere Dokumentation der freiwilligen Rückkehr und des Gesprächs sinnvoll.

Pflichten des Mitarbeiters

Auch der Mitarbeiter trägt Verantwortung und sollte erkennen, wann eine zu frühe Rückkehr seine Krankheit verschlimmern könnte. Zudem hat er in der Freizeit alles zu unterlassen, was die Genesung erheblich verzögert.

Klare Regeln schützen Betrieb und Mitarbeiter

Arbeiten trotz Krankschreibung ist rechtlich möglich. Entscheidend sind eine realistische Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, die Beachtung der Fürsorgepflicht und eine klare interne Kommunikation.

Gerade im Zusammenspiel von Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht lohnt sich ein strukturierter Prozess: Zuständigkeiten definieren, Führungskräfte sensibilisieren und Rückkehrgespräche dokumentieren. Dieses Zusammenspiel reduziert Haftungsrisiken und stärkt die Unternehmenskultur.

FAQ: Arbeiten trotz Krankschreibung

  1. Was bedeutet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtlich? Sie ist eine ärztliche Prognose über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, kein absolutes Arbeitsverbot.
  2. Darf ein Mitarbeiter vorzeitig zurückkehren? Ja, wenn er sich arbeitsfähig fühlt und objektiv in der Lage ist, seine Tätigkeit ohne Gesundheitsgefährdung auszuüben.
  3. Muss der Arbeitgeber eine vorzeitige Rückkehr akzeptieren? Nein. Bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit oder bei Gefährdung anderer Beschäftigter darf der Arbeitgeber die Rückkehr ablehnen.
  4. Besteht Unfallversicherungsschutz? Grundsätzlich ja – auch bei Arbeit während einer laufenden Krankschreibung.
  5. Sollte die Rückkehr dokumentiert werden?Ja. Ein kurzes Gesprächsprotokoll schützt beide Seiten und sorgt für Klarheit im Fall von Rückfragen.

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