Hochsaison? Sofortmeldung nicht vergessen!
Tanya Noske
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(veröffentlicht am 07. Juli 2025)
Christoph Ludwigs erinnert:
Im Sommer steigt der Personalbedarf in Gastronomie, Hotellerie oder auf Baustellen sprunghaft an. Doch wer neue Aushilfen beschäftigt, muss vor Arbeitsantritt die Sofortmeldung abgeben – auch bei Minijobbern!
Praxisbeispiel
Ein Biergarten stellt am Samstag kurzfristig eine Aushilfe ein. Die Sofortmeldung erfolgt jedoch erst am Montag. Wird der Zoll aktiv, kann das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Unser Tipp
Nutzen Sie eine digitale Onboarding-Checkliste – inklusive Sofortmeldung (Abgabegrund 20) und automatischer Übermittlung an die DSRV. So sind Sie auch bei spontanen Einsätzen auf der sicheren Seite.
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