LOHN24
Hochsaison? Sofortmeldung nicht vergessen!

Hochsaison? Sofortmeldung nicht vergessen!

Chistoph Ludwigs
(veröffentlicht am 07. Juli 2025)

Christoph Ludwigs erinnert:
„Im Sommer steigt der Personalbedarf in Gastronomie, Hotellerie oder auf Baustellen sprunghaft an. Doch wer neue Aushilfen beschäftigt, muss vor Arbeitsantritt die Sofortmeldung abgeben – auch bei Minijobbern!“

Praxisbeispiel:
Ein Biergarten stellt am Samstag kurzfristig eine Aushilfe ein. Die Sofortmeldung erfolgt jedoch erst am Montag. Wird der Zoll aktiv, kann das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.

Unser Tipp:
Nutzen Sie eine digitale OnboardingCheckliste – inklusive Sofortmeldung (Abgabegrund 20) und automatischer Übermittlung an die DSRV. So sind Sie auch bei spontanen Einsätzen auf der sicheren Seite.

Ein Umstieg ist jederzeit möglich. Wir übernehmen die Einrichtung, Datenmigration und sorgen für einen reibungslosen Start – auch unterjährig.

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