Hochsaison? Sofortmeldung nicht vergessen!
Chistoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 07. Juli 2025)
Christoph Ludwigs erinnert:
„Im Sommer steigt der Personalbedarf in Gastronomie, Hotellerie oder auf Baustellen sprunghaft an. Doch wer neue Aushilfen beschäftigt, muss vor Arbeitsantritt die Sofortmeldung abgeben – auch bei Minijobbern!“
Praxisbeispiel:
Ein Biergarten stellt am Samstag kurzfristig eine Aushilfe ein. Die Sofortmeldung erfolgt jedoch erst am Montag. Wird der Zoll aktiv, kann das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Unser Tipp:
Nutzen Sie eine digitale OnboardingCheckliste – inklusive Sofortmeldung (Abgabegrund 20) und automatischer Übermittlung an die DSRV. So sind Sie auch bei spontanen Einsätzen auf der sicheren Seite.
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