LOHN24
Hochsaison? Sofortmeldung nicht vergessen!

Hochsaison? Sofortmeldung nicht vergessen!

Chistoph Ludwigs
(veröffentlicht am 07. Juli 2025)

Christoph Ludwigs erinnert:
„Im Sommer steigt der Personalbedarf in Gastronomie, Hotellerie oder auf Baustellen sprunghaft an. Doch wer neue Aushilfen beschäftigt, muss vor Arbeitsantritt die Sofortmeldung abgeben – auch bei Minijobbern!“

Praxisbeispiel:
Ein Biergarten stellt am Samstag kurzfristig eine Aushilfe ein. Die Sofortmeldung erfolgt jedoch erst am Montag. Wird der Zoll aktiv, kann das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.

Unser Tipp:
Nutzen Sie eine digitale OnboardingCheckliste – inklusive Sofortmeldung (Abgabegrund 20) und automatischer Übermittlung an die DSRV. So sind Sie auch bei spontanen Einsätzen auf der sicheren Seite.

Ja. Wir berücksichtigen alle Beschäftigungsformen – Minijob, Midijob, Teilzeit, Vollzeit und kurzfristige Beschäftigungen.

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