Geschäftsreise oder Entsendung?
Chistoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 07. Juli 2025)
Im Steuerrecht ist eine Geschäftsreise etwas anderes als eine Entsendung – im Sozialversicherungsrecht dagegen nicht. Dort gilt: Jede Auslandsreise auf Weisung des Arbeitgebers ist eine Entsendung, selbst wenn sie nur wenige Tage dauert. Dann greift das deutsche Sozialversicherungsrecht – Stichwort „Ausstrahlung“.
Anders im Steuerrecht: Eine Geschäftsreise ist steuerlich meist unproblematisch, solange sie unter drei Monaten dauert. Innerhalb dieser Zeit sind Verpflegungspauschalen steuerfrei möglich. Danach gilt der Einsatz als Entsendung – mit steuerlichen Konsequenzen.
Für Arbeitgeber ist wichtig:
Prüfen Sie Dauer und Zweck jeder Auslandsreise. Nur mit sauberer Abgrenzung vermeiden Sie Probleme bei Steuer und Sozialversicherung.
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