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Geschäftsreise oder Entsendung?

Geschäftsreise oder Entsendung?

Tanya Noske
(veröffentlicht am 07. Juli 2025)

Im Steuerrecht ist eine Geschäftsreise etwas anderes als eine Entsendung – im Sozialversicherungsrecht dagegen nicht.

Dort gilt: Jede Auslandsreise auf Weisung des Arbeitgebers ist eine Entsendung, selbst wenn sie nur wenige Tage dauert. Dann greift das deutsche Sozialversicherungsrecht – Stichwort „Ausstrahlung“.

Anders im Steuerrecht: Eine Geschäftsreise ist steuerlich meist unproblematisch, solange sie unter drei Monaten dauert. Innerhalb dieser Zeit sind Verpflegungspauschalen steuerfrei möglich. Danach gilt der Einsatz als Entsendung – mit steuerlichen Konsequenzen.

Für Arbeitgeber ist wichtig:

Prüfen Sie Dauer und Zweck jeder Auslandsreise. Nur mit sauberer Abgrenzung vermeiden Sie Probleme bei Steuer und Sozialversicherung.

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Ja, sofern sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder steuerpflichtig beschäftigt sind.

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