Geschäftsreise oder Entsendung?
Im Steuerrecht ist eine Geschäftsreise etwas anderes als eine Entsendung – im Sozialversicherungsrecht dagegen nicht. Dort gilt: Jede Auslandsreise auf Weisung des Arbeitgebers ist eine Entsendung,...
Im Steuerrecht ist eine Geschäftsreise etwas anderes als eine Entsendung – im Sozialversicherungsrecht dagegen nicht.
Dort gilt: Jede Auslandsreise auf Weisung des Arbeitgebers ist eine Entsendung, selbst wenn sie nur wenige Tage dauert. Dann greift das deutsche Sozialversicherungsrecht – Stichwort „Ausstrahlung“.
Anders im Steuerrecht: Eine Geschäftsreise ist steuerlich meist unproblematisch, solange sie unter drei Monaten dauert. Innerhalb dieser Zeit sind Verpflegungspauschalen steuerfrei möglich. Danach gilt der Einsatz als Entsendung – mit steuerlichen Konsequenzen.
Für Arbeitgeber ist wichtig:
Prüfen Sie Dauer und Zweck jeder Auslandsreise. Nur mit sauberer Abgrenzung vermeiden Sie Probleme bei Steuer und Sozialversicherung.