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Geschäftsreise oder Entsendung?

Geschäftsreise oder Entsendung?

Tanya Noske
(veröffentlicht am 07. Juli 2025)

Im Steuerrecht ist eine Geschäftsreise etwas anderes als eine Entsendung – im Sozialversicherungsrecht dagegen nicht.

Dort gilt: Jede Auslandsreise auf Weisung des Arbeitgebers ist eine Entsendung, selbst wenn sie nur wenige Tage dauert. Dann greift das deutsche Sozialversicherungsrecht – Stichwort „Ausstrahlung“.

Anders im Steuerrecht: Eine Geschäftsreise ist steuerlich meist unproblematisch, solange sie unter drei Monaten dauert. Innerhalb dieser Zeit sind Verpflegungspauschalen steuerfrei möglich. Danach gilt der Einsatz als Entsendung – mit steuerlichen Konsequenzen.

Für Arbeitgeber ist wichtig:

Prüfen Sie Dauer und Zweck jeder Auslandsreise. Nur mit sauberer Abgrenzung vermeiden Sie Probleme bei Steuer und Sozialversicherung.

Ja. Wir begleiten Prüfungen der Rentenversicherung und des Finanzamts aktiv und stellen alle notwendigen Unterlagen bereit.

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