Eventbranche – Payroll zwischen Tempo und Tariftreue
Ob Festival, Messe oder Firmenveranstaltung – in der Eventbranche dreht sich vieles um temporäre Beschäftigung. Gerade bei spontanen Personaleinsätzen ist die Lohnabrechnung weit mehr als ein Verwaltungsakt. Fristen, Regelprüfungen und Meldungen müssen trotz hohem Zeitdruck rechtssicher erfolgen. Wer die Stolpersteine nicht kennt, riskiert Nachzahlungen, Rückfragen und unnötige Bürokratie.
70-Tage-Regel: Sozialversicherungsfreiheit mit Tücken
Viele Veranstalter setzen auf kurzfristige Aushilfen, etwa über die sogenannte 70-Tage-Regel. Diese erlaubt eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung von bis zu 70 Arbeitstagen oder drei Monaten pro Jahr. Voraussetzung: Die Tätigkeit wird nicht berufsmäßig ausgeübt.
Genau hier liegt die Praxisfalle: Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn der Job regelmäßig erfolgt oder die Hauptverdienstquelle darstellt. Gerade in der Eventbranche, wo häufig dieselben Personen wiederholt beschäftigt werden, ist diese Prüfung oft unklar und sollte gut dokumentiert sein.
Echtzeitmeldungen: Keine Zeit für Fehler
Meldungen an die Sozialversicherung müssen elektronisch erfolgen – spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn, idealerweise aber mit der ersten Abrechnung. Bei mehrfach Beschäftigten oder schnellen Einsatzwechseln ist das ohne digitale Prozesse kaum fehlerfrei zu bewältigen. Echtzeitverarbeitung hilft, Fristen einzuhalten und Sanktionen zu vermeiden.
Zwar greift die Pflicht zur Sofortmeldung nicht direkt in der Eventbranche, doch Schnittstellen zu anderen Branchen (z. B. bei Auf- und Abbauarbeiten) können auch hier zu Meldepflichten führen. Eine präzise Dokumentation und klare Abstimmung mit dem Payroll-Dienstleister sind daher unerlässlich.
Wer rechtssicher abrechnen will, braucht Tempo und Struktur
Payroll in der Eventbranche funktioniert nur mit klaren Prozessen, schnellen Schnittstellen und rechtssicherer Dokumentation.
LOHN24 unterstützt Veranstalter mit Know-how und digitalen Lösungen – damit auch kurzfristige Beschäftigungen gesetzeskonform abgerechnet werden.
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