LOHN24
EuGH-Urteil zu Reisezeiten als Arbeitszeit

EuGH-Urteil zu Reisezeiten als Arbeitszeit

Christoph Ludwigs
(veröffentlicht am 02. Februar 2026)

Einem aktuellen Urteil des Europäische Gerichtshofes (EuGH) zufolge gelten Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit, auch wenn Beschäftigte dabei nur mitfahren. Dies hat Signalwirkung für viele Unternehmen mit konkretem Handlungsbedarf für die Praxis. 

Gerade Betriebe mit wechselnden Einsatzorten und Außendiensteinsätzen sollten ihre Prozesse und Regelwerke prüfen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber den Ablauf der Fahrt vorgibt und damit die Fahrtzeit in die Nähe der Arbeitszeit rückt – mit möglichen Auswirkungen auf die Arbeitszeiterfassung und Abrechnung.

Das Urteil 

Auslöser des EuGH-Urteils war ein Fall aus Spanien. Beschäftigte eines Umweltbetriebs fuhren täglich vom Wohnort zum Betriebshof und von dort gemeinsam im Dienstfahrzeug zu den Einsatzorten. Das Gericht stellte anhand dieses Falles klar, dass die Rückfahrt vom letzten Einsatzort zum Betriebshof dann als Arbeitszeit gilt, wenn der Arbeitgeber Zeit und Transportmittel bestimmt und der Beschäftigte insofern nicht frei über seine Zeit verfügen kann.

Den Richtern zufolge gelten für die Anerkennung als Arbeitszeit drei grundsätzliche Kriterien:

  1. Der Beschäftigte arbeitet tatsächlich oder
  2. steht dem Arbeitgeber zur Verfügung und
  3. übt eine Tätigkeit oder zugewiesene Aufgabe aus.

Auch mitfahrende Beschäftigte fallen unter diese Definition, sofern die Fahrt organisatorisch gebunden ist.

Praktische Auswirkungen

In Deutschland betrifft das Urteil vor allem das Arbeitszeitrecht, denn die gesetzliche Ruhezeit beginnt künftig erst nach Beendigung einer arbeitgebergesteuerten Rückfahrt. Verzögerungen auf dem Heimweg können somit den Beginn der Ruhezeit verschieben, mit möglichen Folgen für den nächsten Arbeitseinsatz.

Arbeitgeber mit Stützpunktlogistik oder mobilem Außendienst sollten insbesondere Dinge mit Blick auf die eigene Unternehmenspraxis prüfen:

  1. Sind Fahrtzeiten organisatorisch vorgegeben?
  2. Gibt es vertragliche oder tarifliche Regelungen zur Vergütung von Fahrzeiten?
  3. Werden Arbeits- und Ruhezeiten korrekt dokumentiert?

Das Urteil liefert keinen Freifahrtschein für Mehrvergütung, aber eine klare Pflicht zur Einordnung.

Keine Revolution, aber Handlungsbedarf 

Das EuGH-Urteil ist kein arbeitsrechtlicher Umbruch, aber eine unmissverständliche Klarstellung. Unternehmen mit häufigen Fahrzeiten, Stützpunktsystemen oder mobilen Teams müssen handeln. Einsatzpläne, Zeitkonten und Arbeitszeitmodelle gehören jetzt auf den Tisch.

LOHN24 – Wenn Arbeitszeit mobil wird

Mit LOHN24 bleiben Unternehmen auch bei komplexen Themen wie Arbeitszeit und Reisekosten auf der sicheren Seite. Wir sorgen für die korrekte Abbildung arbeitszeitrechtlich relevanter Kategorien, unterstützen bei der Pflege von Zeitmodellen und schaffen Klarheit in der Abrechnung – digital, effizient und rechtssicher.

Quelle: EuGH-Urteil mit Aktenzeichen C-110/24

FAQ: Reisezeiten und Arbeitszeit

  • Gilt jede Fahrt automatisch als Arbeitszeit? Nein. Nur wenn der Arbeitgeber Ablauf und Rahmen vorgibt und der Beschäftigte nicht frei über seine Zeit verfügen kann.
  • Sind mitfahrende Beschäftigte ebenfalls betroffen? Ja. Auch ohne aktive Tätigkeit kann bei organisatorischer Bindung Arbeitszeit vorliegen.
  • Beginnt die Ruhezeit erst nach der Rückkehr zum Stützpunkt? Ja. Erst wenn die Fahrt beendet ist, beginnt die gesetzliche Ruhezeit, auch bei Verzögerungen.
  • Was sollten Unternehmen jetzt tun? Einsatzmodelle und Zeitaufzeichnungen prüfen, tarifliche und vertragliche Regelungen anpassen, mit den entsprechenden Dienstleistern abstimmen. 

Jetzt unseren Newsletter "Lohnenswert" abonnieren:

lohn24.de/newsletter

Sie brauchen Unterstützung?

Jetzt Kontakt aufnehmen

Telefon: +49 30 6840881-499

E-Mail: beratung@lohn24.de

Ja. Wir begleiten Prüfungen der Rentenversicherung und des Finanzamts aktiv und stellen alle notwendigen Unterlagen bereit.

Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen. Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden