Erhöhte Prüfungsdichte im Baugewerbe
Im Baugewerbe finden besonders viele Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) statt. Die Gründe sind bekannt: hohe Personalfluktuation, Einsätze über Subunternehmen, komplexe Lohnstrukturen. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zur Schwarzarbeitsbekämpfung steigen die Anforderungen weiter. Betriebe müssen jederzeit nachweisen können, dass alle beschäftigten Personen korrekt angemeldet, abgerechnet und dokumentiert sind.
Auch wenn die Lohnabrechnung ausgelagert ist, bleibt die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation beim Unternehmen. Wer im Prüfungsfall Unterlagen nicht vorlegen kann, riskiert Rückfragen, Bußgelder oder Nachzahlungen – unabhängig davon, ob Fehler vorsätzlich oder aus Unkenntnis passiert sind.
Prüfungsrelevante Unterlagen
Prüfungen durch die FKS erfolgen oft unangekündigt, vor Ort auf der Baustelle oder im Betrieb. Dann müssen folgende Nachweise sofort verfügbar sein:
· Arbeitsverträge aller vor Ort tätigen Personen
· Zeiterfassungsprotokolle, auch rückwirkend
· Sozialversicherungsmeldungen (DEÜV)
· Lohnabrechnungen und Zahlungsbelege
· Ausweisdokumente oder digitale Identitätsnachweise
· A1-Bescheinigungen bei Einsätzen aus dem Ausland
· Nachweise zu Schlechtwettergeld oder Ausbildungsstatus
Je nach Tarifgebiet sind auch Nachweise zur SOKA-Bau, zu Urlaubskonten oder Winterbeschäftigung erforderlich. Entscheidend ist die vollständige, zeitnahe und revisionssichere Dokumentation aller Beschäftigungsverhältnisse.
Ordnung ist Pflicht
Im Baugewerbe reicht es nicht, korrekt abzurechnen. Der Nachweis muss jederzeit möglich sein. Wer bei einer FKS-Prüfung keine vollständigen Unterlagen vorlegen kann, verliert schnell das Vertrauen der Behörden.
LOHN24 stellt alle abrechnungsrelevanten Daten digital zur Verfügung und übernimmt die gesetzeskonforme Abrechnung. Der Nachweis gegenüber der FKS muss jedoch intern organisiert werden. Ein jährlicher Dokumentencheck und klare Zuständigkeiten sind die beste Vorbereitung.
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