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Expertentipps06. Juli 2025 · Sandra Hahn

Elternzeit und SV-Meldung: Fehler vermeiden!

Christoph Ludwigs erklärt: Die Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit ist Pflicht, wird aber oft vergessen. Dabei reicht eine korrekte Abgabegrund-34-Meldung, um Beitragslücken und Ärger zu vermeiden...

Elternzeit und SV-Meldung: Fehler vermeiden!

Christoph Ludwigs erklärt:

> Die Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit ist Pflicht, wird aber oft vergessen. Dabei reicht eine korrekte Abgabegrund-34-Meldung, um Beitragslücken und Ärger zu vermeiden.

Praxisbeispiel

Ein Vater nimmt drei Monate Elternzeit. Im Abrechnungssystem erfolgt keine Meldung zur Unterbrechung der Beschäftigung. Folge: Die Krankenkasse meldet Unstimmigkeiten, der Arbeitgeber muss nachträglich klären und meldet verspätet.

Unser Tipp

Legen Sie Elternzeit als festen Prozess im Abrechnungssystem an – mit Fristen-Reminder und vordefinierter SV-Meldung.