Elternzeit und SV-Meldung: Fehler vermeiden!
Christoph Ludwigs erklärt: Die Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit ist Pflicht, wird aber oft vergessen. Dabei reicht eine korrekte Abgabegrund-34-Meldung, um Beitragslücken und Ärger zu vermeiden...
Christoph Ludwigs erklärt:
> Die Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit ist Pflicht, wird aber oft vergessen. Dabei reicht eine korrekte Abgabegrund-34-Meldung, um Beitragslücken und Ärger zu vermeiden.
Praxisbeispiel
Ein Vater nimmt drei Monate Elternzeit. Im Abrechnungssystem erfolgt keine Meldung zur Unterbrechung der Beschäftigung. Folge: Die Krankenkasse meldet Unstimmigkeiten, der Arbeitgeber muss nachträglich klären und meldet verspätet.
Unser Tipp
Legen Sie Elternzeit als festen Prozess im Abrechnungssystem an – mit Fristen-Reminder und vordefinierter SV-Meldung.