Elternzeit und SV-Meldung: Fehler vermeiden!
Sandra Hahn
•
(veröffentlicht am 07. Juli 2025)
Christoph Ludwigs erklärt:
Die Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit ist Pflicht, wird aber oft vergessen. Dabei reicht eine korrekte Abgabegrund-34-Meldung, um Beitragslücken und Ärger zu vermeiden.
Praxisbeispiel
Ein Vater nimmt drei Monate Elternzeit. Im Abrechnungssystem erfolgt keine Meldung zur Unterbrechung der Beschäftigung. Folge: Die Krankenkasse meldet Unstimmigkeiten, der Arbeitgeber muss nachträglich klären und meldet verspätet.
Unser Tipp
Legen Sie Elternzeit als festen Prozess im Abrechnungssystem an – mit Fristen-Reminder und vordefinierter SV-Meldung.
Newsletter
Immer gut informiert: Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Lohnabrechnungen, exklusiven Online-Angeboten und wichtigen rechtlichen Änderungen.
Einfach anmelden und keinen Vorteil verpassen!
Vom Newsletter abmelden