Elternzeit und SV-Meldung: Fehler vermeiden!
Chistoph Ludwigs
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(veröffentlicht am 07. Juli 2025)
Christoph Ludwigs erklärt:
"Die Unterbrechungsmeldung bei Elternzeit ist Pflicht, wird aber oft vergessen. Dabei reicht eine korrekte Abgabegrund34Meldung, um Beitragslücken und Ärger zu vermeiden."
Praxisbeispiel: Ein Vater nimmt drei Monate Elternzeit. Im Abrechnungssystem erfolgt keine Meldung zur Unterbrechung der Beschäftigung. Folge: Die Krankenkasse meldet Unstimmigkeiten, der Arbeitgeber muss nachträglich klären und meldet verspätet.
Unser Tipp: Legen Sie Elternzeit als festen Prozess im Abrechnungssystem an – mit FristenReminder und vordefinierter SVMeldung.
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